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DAZ aktuell
Europäischer Gerichtshof verhandelt über deutsches Versandhandelsverbot
Bundessozialministerin Ulla Schmidt erläuterte anlässlich der Anhörung erneut ihre Gründe für die Liberalisierung diese Vertriebswegs: E-Commerce mit Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie deren Versand sei in einigen europäischen Staaten und darüber hinaus rechtlich möglich und Realität. Auch in Deutschland sei der Versand von nicht-apothekenpflichtigen Arzneimitteln und Medizinprodukten im Gegensatz zu apothekenpflichtigen Arzneimitteln rechtlich zulässig.
"Vor diesem Hintergrund können wir den Verbraucher wesentlich besser schützen, wenn wir einen geregelten, kontrollierten und überwachten elektronischen Handel einschließlich Versandhandel mit Arzneimitteln ermöglichen", so die Ministerin. Deutschland könne nicht vor modernen Technologien und neuen Absatzwegen abgeschottet werden. Die Regierung halte es für besser, sich rechtzeitig auf neue Entwicklungen einzustellen und die Rahmenbedingungen zu gestalten, als eine absehbare Entwicklung hinnehmen zu müssen.
Den Arzneimittelversandhandel, wie sich Schmidt ihn vorstellt, sollen nur Apotheken betreiben dürfen. Oberste Priorität sei dabei, die Arzneimittelsicherheit und den Verbraucherschutz zu garantieren. Zudem müsse die Versorgungssicherheit der Bevölkerung, der faire Wettbewerb und eine angemessene Information der Verbraucher gewährleistet werden können. Sollte dies im Einzelfall ohne eine Beratung in Anwesenheit des Patienten nicht möglich sein, so dürfe dieses Arzneimittel nicht versendet werden. Schmidt: "Mein Ziel ist dabei auch eine möglichst gemeinschaftsweit gültige Regelung: Ich habe mich mit einer entsprechenden Initiative schon im Frühjahr an die Kommission gewandt."
Die Ministerin geht davon aus, dass diese Art der Arzneimittelversorgung als ein zusätzlicher Service der öffentlichen Apotheken angeboten wird. Auch in Zukunft werde die Mehrzahl der Patienten ihre Arzneimittel in der nahegelegenen Apotheke kaufen, prognostiziert Schmidt. Sie rät Apotheker, Internet und Versandhandel gezielt zu nutzen, um ihren Service auszubauen.
Nur solche Apotheken sollen die Erlaubnis zum elektronischen Handel erhalten, welche die dann vorgeschriebenen Anforderungen an die Apotheke selbst und an deren Personal, an die Web-Site und die darin enthaltenen Informationen und an die Logistik erfüllen.
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