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Notfallkontrazeptivum Levonorgestrel: DPV für "kontrollierte Freigabe"
Nach reiflicher Überlegung ist der Vorstand zu der folgenden Empfehlung gekommen: Für die Freigabe aus der Verschreibungspflicht sprechen aus unserer Sicht folgende Gründe:
- Einnahmezeitpunkt: Zwischen der Einnahme der ersten Tablette und dem Koitus liegt das Wirkungsoptimum bei einem Zeitabstand von weniger als 24 Stunden. Der Zeitrahmen von 72 Stunden sollte nicht überschritten werden. Die Verfügbarkeit gerade am Wochenende ist, wie die Erfahrungen beim Notdienst am Wochenende zeigen, mit vielen Hürden für die Frauen verbunden und führt häufig zu einer Unterlassung dieser Möglichkeit, vor allem bei sehr jungen und nicht so selbstbewussten Frauen. Die größere Akzeptanz des niedrig schwelligen Angebotes einer öffentliche Apotheke und die Verfügbarkeit rund um die Uhr sprechen daher für eine Freigabe. Dies sollte man vor dem Hintergrund bedenken, dass in der letzten Zeit die Zahl der Abtreibungen in Deutschland vor allem bei jungen Frauen erschreckend zugenommen hat.
- Verantwortungsvolle Anwendung: Wie die Auswertungen des Bundesinstitutes für gesundheitliche Aufklärung zeigen, gingen die Frauen in der Vergangenheit mit der Notfallkontrazeption sehr verantwortungsbewusst um. Sie wurde nicht als normale Verhütungsmethode missbraucht.
- Erfahrungen anderer europäischer Länder: Es bestehen bereits Erfahrungen mit der rezeptfreien Abgabe in acht europäischen Ländern.
- Nebenwirkungen: Gravierende Nebenwirkungen sind bisher nicht bekannt. Levonorgestrel hat keinen abortiven Charakter und auch fetale Missbildungen konnten durch epidemiologische Studien ausgeschlossen werden.
Der Vorstand des Deutschen Pharmazeutinnen Verbandes ist sich aber darüber im Klaren, dass es sich hier um ein sehr beratungsintensives Medikament handelt, so im Bereich
- Fehlanwendungen: Ein mehr als einmaliger Gebrauch während eines Menstruationszyklus birgt die Gefahr von schweren Zyklusstörungen. Wenn auch bisher die Anwenderinnen verantwortungsbewusst mit diesem Medikament umgingen, ist bei einem niedrig schwelligerem Angebot das Risiko einer Falschanwendung größer.
- Nebenwirkungen: Es handelt sich zwar um solche von vorübergehender Art, allerdings liegt die Quote teilweise bei über 20%. Außerdem kann es z. B. beim Erbrechen sogar zu einem Wirkungsverlust der Notfallkontrazeption kommen.
- Wechselwirkungen: bei Grunderkrankungen (z. B. Morbus Crohn) und mit Medikamenten, die auch junge Frauen anwenden (z. B. Antiepileptika) kann es zum Wirkungsverlust der Notfallkontrazeption kommen.
- Kontraindikation: Diese ist zu beachten bei der Gefahr einer ektopen Schwangerschaft.
Der Deutsche Pharmazeutinnen Verband schlägt daher eine kontrollierte Freigabe vor:
- Schulung des abgebenden Apothekenpersonals,
- Dokumentation jeder Abgabe; bei Abgabe ohne ärztliche Verordnung nur mit einem anonymen Fragebogen (kann der Packung außen angefügt werden),
- Überprüfung und Berichterstattung nach zwei Jahren.
Momentan steht die Freigabe des Notfallkontrazeptivums Levonorgestrel 750 (in Deutschland im Handel unter dem Spezialitätennamen Duofem 750) zur Diskussion. Der Vorstand des Deutschen Pharmazeutinnen Verbandes (DPV) hat sich mit dieser Problematik ausführlich auseinandergesetzt, da es sich hier um ein Medikament handelt, das sowohl ausschließlich von Frauen angewandt wird als auch diese in ihren ureigensten Interessen betrifft. Der DPV setzt sich für eine "kontrollierte Freigabe" ein.
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