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DPhG: Erhebliche Mängel bei der Positivliste
Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft sieht in der kürzlich vom Institut für die Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegten revidierten Fassung einer Vorschlagsliste zur "Positivliste" nach wie vor erhebliche Mängel.
Die dem Institut im August letzten Jahres mitgeteilten prinzipiellen Bedenken der DPhG blieben leider weitgehend unberücksichtigt. Darüber hinaus erscheinen aus pharmazeutischer Sicht diverse Entscheidungen nur schwer nachvollziehbar bzw. unangemessen. Die DPhG wird eine Kommission beauftragen, aus pharmazeutischer Sicht offensichtliche Defizite in der Vorschlagsliste zu identifizieren und diese dann dem Institut für die Arzneimittelverordnung in der gesetzlichen Krankenversicherung mitzuteilen.
Für die DPhG: Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. E. Mutschler, Prof. Dr. Theo Dingermann, Prof. Dr. Schubert-Zsilavecz
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