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- DAZ 50/2002
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Pharmazeutisches Recht
Änderung des Kostenverzeichnisses
beschlossen von der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen am 27. 11. 2002, genehmigt vom Hessischen Sozialministeriums am 2. 12. 2002.
Punkt 9.2 des Kostenverzeichnisses als Anlage zur Kostensatzung der Landesapothekerkammer Hessen wird wie folgt gefasst:
9.2
Wird mit der angefochtenen Amtshandlung eine Rentenleistung abgelehnt oder gefordert: 5 von Hundert des erfolglos angefochtenen Betrages, mindestens Euro 25,–;
Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ausgefertigt: Frankfurt am Main, den 4. Dezember 2002
Landesapothekerkammer Hessen K. d. ö. R. gez. Dr. Gabriele Bojunga – Präsidentin –
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