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Positivliste: Gesundheitsausschuss gibt grünes Licht für Positivliste
In der Beratung tauschten die Abgeordneten wiederholt ihre Argumente für und gegen die Positivliste aus. Während die rot-grünen Initiatoren das Regelwerk für ein "notwendiges Element" der Gesundheitsreform und eine "hervorragende Handreichung" für Ärzte und Patienten halten, kritisiert es die Opposition als bürokratisch und "medizinisch nicht verantwortbar". Auch würden infolge dieses Gesetzes Arbeitsplätze in der Pharmaindustrie verloren gehen, so die Union.
Die FDP befürchtet, durch die Einführung der Positivliste werde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient belastet. Für die SPD stellt das geplante Gesetz hingegen eine Qualitätsverbesserung dar. Die Sozialdemokraten verweisen dabei auch auf andere EU-Länder, in denen Positivlisten gelten. Dem hielt die Union entgegen, dass die Vergleichbarkeit der geplanten Positivliste mit entsprechenden ausländischen Regelungen nur begrenzt möglich sei.
Am 27. Juni wird das Gesetz in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten. Das Parlament kann das Gesetz mit einfacher Kanzlermehrheit beschließen. Da die Einführung des Gesetzes der Zustimmung des Bundesrats nicht bedarf, schadet es nicht, dass die Länderkammer die Positivliste im Mai abgelehnt hat. Die Liste verordnungsfähiger Arzneimittel könnte daher noch in diesen Sommer in Kraft treten.
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