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DAZ aktuell
Chipkartenmissbrauch: Ärzte sollen helfen, Betrügereien zu verhindern
Schmidt forderte die Ärzteschaft in der vergangenen Woche auf, "sofort etwas gegen Kartenmissbrauch zu tun". So sollten sie sich zusätzlich zur Versichertenkarte den Personalausweis ihrer Patienten vorlegen lassen. Sie beklagte die mangelnde Bereitschaft der Ärztefunktionäre, in diesem Punkt tätig zu werden.
Hansen: Krankenkassen sind in der Pflicht
Hansen hielt der Ministerin dagegen Äußerungen des Staatssekretärs im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Klaus Theo Schröder, entgegen. Dieser habe in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage eines CDU-Bundestagsabgeordneten erklärt, den Krankenkassen obliege die Pflicht, alle notwendigen organisatorischen und technischen Maßnahmen zu ergreifen, um einem potenziellen Kartenmissbrauch entgegenzuwirken. Dies gelte insbesondere für den ordnungsgemäßen Einzug der Krankenversichertenkarte im Falle eines Kassenwechsels, zitierte Hansen Schröder.
Ohne Ausweis nach Hause?
Der KBV-Vize erklärte zudem, dass Ärzte in begründeten Einzelfällen, zum Beispiel bei Zweifeln an der Legitimation des Karteninhabers, selbstverständlich die Vorlage des Personalausweises verlangen. "Eine generelle Vorlage des Personalausweises zur Pflicht zu machen, wäre allerdings ein nicht wieder gut zu machender Eingriff in das vertrauensvolle Arzt-Patient-Verhältnis", so Hansen. Denn: Was solle mit kranken Patienten geschehen, die ihren Ausweis zu Hause vergessen haben? "Schickt der Arzt sie nach Hause?" – außerdem, so Hansen, seien Ärzte keine "verlängerten Kontrollarme der Krankenkassen".
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