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Berichte
Hamburger Kammerpolitik zwischen alten und neuen Spargesetzen
Die langfristigen Belastungen des Gesundheitswesen sind nach Einschätzung von Senator Rehaag so groß, dass Rationalisierungsmaßnahmen bei den Leistungserbringern sie nicht kompensieren können. Doch auch mehr Geld in das System zu leiten, könne die Probleme nicht lösen.
Aus Hamburger Sicht böten sich als Lösungen mehr Wettbewerb auf allen Ebenen, Qualitätsstandards im Rahmen der Selbstverwaltung, neue Vergütungsstrukturen, ein einheitliches Organisationsrecht für Krankenkassen und mehr Mitwirkungsrechte für Patienten an. Außerdem sollten finanzielle Anreize für Patienten geschaffen werden, aber keine Zusatzgebühren mit Sanktionswirkung, wie von der SPD geplant.
Rehaag begrüßte eine neue Vergütungsstruktur für Apotheken. Er zeigte aber auch Sympathien für eine Preisfreigabe der OTC-Arzneimittel. Rabatte für besondere Versorgungsformen erforderten faire Rahmenbedingungen. Auch einem Versandhandel unter fairen Wettbewerbsbedingungen und mit angemessenen Kontrollen sollten sich die Apotheker nicht auf Dauer verschließen.
In mehreren Diskussionsbeiträgen wurde deutlich gemacht, dass bei den Vorschlägen des GMG gerade die fairen Wettbewerbsbedingungen vermisst werden und stattdessen zusätzliche Bürokratie droht. Daraufhin betonte der Senator, dass die unionsgeführten Bundesländer eine einheitliche Position verabredet hätten, die auch für Hamburg gelte. Darin würden die Vorschläge des GMG zum Versandhandel und zur Abschaffung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes abgelehnt.
Sparen in der Kammer
In seinem Bericht zur Lage hob Kammerpräsident Dr. Hans-Jochen Gelberg die starken Auswirkungen des BSSichG hervor. Dies reduziere die Erträge der Apotheken in nie gekanntem Ausmaß. Daraufhin müsse auch die Kammer ihre Ausgaben zurückfahren. Die Stelle einer altersweise ausscheidenden Sachbearbeiterin solle nicht wieder neu besetzt werden. Daraufhin solle – neben einigen anderen Sparmaßnahmen der Kammer - die Umsetzung des freiwilligen Fortbildungszertifikates aufgeschoben werden.
Mit Blick auf die Bedeutung der Fortbildung und die Außenwirkung und wegen der Kollegen, die bereits aktiv Fortbildungspunkte gesammelt hätten, wurde dieser Vorschlag heftig kritisiert. Als Kompromiss wurde der Beschluss gefasst, die gemeinsame Verwaltung des Fortbildungszertifikates mit anderen norddeutschen Bundesländern zu prüfen und das Fortbildungszertifikat auf jeden Fall zum 1. Januar 2004 einzuführen.
Keine Abstriche bei der Qualität
In seinem Bericht warnte Gelberg vor einem generellen Dienstleistungs- und Qualitätsabbau als Reaktion auf das BSSichG. Die Kammer setze sich weiterhin für die Umsetzung der klinischen Pharmazie im Pharmaziestudium ein und habe als neues Angebot Tutorenkurse für Pharmaziepraktikanten geschaffen.
Um die Weiterbildung voranzubringen, habe sich die Hamburger Kammer gemeinsam mit anderen Kammern für die Weiterbildung in Verbundermächtigung eingesetzt. So können auch Personen weitergebildet werden, die nicht in einer Weiterbildungsstätte arbeiten, sofern der Betreuer in einer Weiterbildungsstätte tätig ist. Bei einer anstehenden Änderung des Hamburger Heilberufegesetzes soll diese Möglichkeit eingeführt werden.
Auch der andauernde Erfolg des QMS-Projektes spreche für die Bedeutung der Qualität. Im Herbst werde der vierte Vorbereitungszyklus in Hamburg beginnen. Auch der erste Rezertifizierungszyklus laufe bereits. Durch die Änderungen der Rechtsgrundlagen für die Versorgung von Pflegeheimen habe das Thema QMS einen weiteren Schub bekommen. Denn viele Heime würden bevorzugt Verträge mit Apotheken abschließen, die ein QMS oder andere qualitätssichernde Maßnahmen eingeführt haben.
Ein weiteres Thema der Kammerversammlung war ein Thesenpapier des Vorstandes zur Zukunft des Berufsstandes. Nach diversen inhaltlichen Anregungen durch die Kammerversammlung wurde dies zur erneuten Bearbeitung an den Vorstand und den zuständigen Ausschuss verwiesen. tmb
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