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Gesundheitsreform: Kassenärzte sind zufrieden
Anders als noch im Gesundheitssystem-Modernisierungsgesetz vorgesehen, sollen in der ambulanten Versorgung nun nicht generell Einzelverträge neben die zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen geschlossenen Kollektivverträge treten. Ein Umschwenken, das die KBV begrüßt.
Denn, so Richter-Reichhelm, die freie Arztwahl sei eine der Grundsäulen unseres freiheitlichen Gesundheitssystems – und eben die sah die KBV durch Einzelverträge gefährdet. Insbesondere der schwer kranke Patient sei auf die freie Arztwahl angewiesen. Ihm könne nicht zugemutet werden, bei seiner Krankenkasse zunächst nachzufragen, "ob und mit welchen Ärzten einer Region sie Verträge abgeschlossen hat", so der Chef der Kassenärzte.
Als positiv bewertete Richter-Reichhelm auch die Wiedereinführung fester Preise für die vertragsärztlichen Leistungen innerhalb arztgruppenspezifischer Regelleistungsvolumina: "Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt für die Patienten, denn eine leistungsgerechte Vergütung verbessert die Versorgungseffizienz und vermeidet unerwünschte Rationierungseffekte".
In der ZDF-Talkshow Berlin-Mitte sagte er am 24. Juli, er sehe nun "Licht am Ende des Tunnels". Allerdings sollen die festen Preise erst 2007 eingeführt werden – bis dahin müssten die Kassenärzte noch Opfer bringen, so Richter-Reichhelm.
Als "schwere Belastung" bezeichnete der KBV-Vorsitzende die im Konsens-Papier vorgesehene engere Verknüpfung von Arzthonorar und veranlassten Arznei- und Heilmittelverordnungen. Er führte aus, dass die Eckpunkte in diesem und in anderen Teilen noch einige Unklarheiten aufwiesen: "Jetzt gilt es, Details noch genauer zu definieren."
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