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Landgericht stoppt Aponet-Zustelldienst
Nach Aussagen Frensemeyers hat er vor dem Landgericht Baden-Baden einen Beschluss erwirkt, wonach es der ABDA bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu 250 000 Euro untersagt wird, "im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, insbesondere im Internet über ihr Arzneimittel-Bestellsystem ihres Gesundheitsportals www.aponet.de bis einschließlich 31. Dezember 2003 für die Hauszustellung apothekenpflichtiger Arzneimittel zu werben, es sei denn, dass ein gesetzlicher Ausnahmefall vorliegt". Der ABDA war dieser Beschluss nach Aussagen ihres Geschäftsführers Lutz Tisch jedoch bis Dienstagnachmittag noch nicht zu gestellt.
Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz?
Unter Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden überzieht Frensemeyer seit Ende letzter Woche flächendeckend Tausende von Apotheken mit Abmahnungen. Die Adressaten bieten – oft, ohne es zu wissen – bei aponet einen Arzneimittel-Homeservice an. Darin sieht Frensemeyer einen Verstoß gegen § 8 Abs. 1 des Heilmittelwerbegesetzes, der jedwede Werbung für Arzneimittelversand untersagt.
In dem Abmahnschreiben wird die ABDA beschuldigt, mit aponet zum Rechtsbruch zu verleiten. Die abgemahnten Apotheker werden deshalb aufgefordert, die in Rechnung gestellten Rechtsanwaltskosten in Höhe von jeweils 620,02 Euro im Wege des Rückgriffs bzw. Schadensersatzes von der ABDA zurückzufordern. Die Fristen zur Abgabe der verlangten Unterlassungserklärung sind unterschiedlich. Zum Teil sind sie bereits am 15. Oktober abgelaufen.
ABDA in Aufruhr
Bei den Kammern und der ABDA jagte Anfang der Woche eine Sitzung die andere. Zum Teil brachen die Telefonleitungen zu den Berufsvertretungen zusammen. Bis Redaktionsschluss blieb der aponet-Auftritt nahezu unverändert. Offensichtlich möchte man sich in der Jägerstraße gegen die Entscheidung des Landgerichts Baden-Baden wehren. Apothekern wird geraten, die Unterlassungserklärung zunächst nicht zu unterzeichnen.
Der Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Claudius Dechamps wurde beauftragt, bei allen zuständigen Zivilgerichten so genannte Schutzschriften zu hinterlegen, um rechtlich gewappnet zu sein, wenn Frensemeyer einstweilige Verfügungen gegen seine Kollegen beantragt.
Tisch forderte in einem Gespräch mit der DAZ alle abgemahnten Apothekerinnen und Apotheker auf, entsprechend den ihnen seitens der ABDA zugehenden Empfehlungen zu handeln. Kosten für betroffene Apotheker würden dadurch zunächst nicht entstehen. Er riet davon ab, die geforderte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Sinnvoll dürfte es im Übrigen sein, vom Prozessbevollmächtigten Frensemeyers, Rechtsanwalt Dr. Nicolas Günzler, zunächst die Vorlage einer ordnungsgemäßen Vollmacht zu verlangen.
In der Sache selbst sieht Tisch durchaus Ansatzpunkte, die Abmahnungen erfolgreich abzuwehren. Insbesondere der Umstand, dass die Abmahnungen tausendfach erfolgt und von der ausschließlichen Absicht getragen seien, die ABDA zu schädigen, lege die Vermutung einer Rechtsmissbräuchlichkeit der Aktion nahe.
Offen ließ Tisch, ob die ABDA bzw. die zuständigen Kammern letztendlich den finanziellen Schaden ausgleichen würden, der einzelnen aponet-Apotheken durch die Abmahnaktion droht.
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