DAZ aktuell

Hinweis

In unserem letzten Beitrag in der Reihe "GMG und Apotheken" in DAZ Nr. 44, S. 61 zum Thema "Die neuen Preis- und Spannenvorschriften" fand sich versehentlich eine nicht zutreffende Formulierung im Kasten auf Seite 64. In der mittleren Spalte heißt es dort:

"... Der GKV-Erstattungspreis für verschreibungspflichtige und zu Lasten der GKV verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ergibt sich ab 1. Januar 2004 aus dem geltenden Herstellerabgabepreis plus alte Großhandelsspanne plus alte Apothekenspanne minus fünf Prozent GKV-Abschlag."

Richtig muss es hier heißen:

"... Der GKV-Erstattungspreis für zu Lasten der GKV verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ergibt sich ab 1. Januar 2004 aus dem geltenden Herstellerabgabepreis plus alte Großhandelsspanne plus alte Apothekenspanne minus fünf Prozent GKV-Abschlag."

Für verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt demnach die alte Arzneimittelpreisverordnung weiter.

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