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- DAZ 45/2003
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DAZ aktuell
Hinweis
"... Der GKV-Erstattungspreis für verschreibungspflichtige und zu Lasten der GKV verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ergibt sich ab 1. Januar 2004 aus dem geltenden Herstellerabgabepreis plus alte Großhandelsspanne plus alte Apothekenspanne minus fünf Prozent GKV-Abschlag."
Richtig muss es hier heißen:
"... Der GKV-Erstattungspreis für zu Lasten der GKV verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel ergibt sich ab 1. Januar 2004 aus dem geltenden Herstellerabgabepreis plus alte Großhandelsspanne plus alte Apothekenspanne minus fünf Prozent GKV-Abschlag."
Für verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt demnach die alte Arzneimittelpreisverordnung weiter.
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