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Berichte
Hessen: Betriebswirtschaftliche Auswirkungen des GMG
Der HAV-Vorsitzende Dr. Peter Homann und sein Stellvertreter Dr. Hans R. Diefenbach stellten in einem 13 Punkte umfassenden Informationsprogramm die apothekenrelevanten Bestimmungen des GMG vor und erläuterten sie im Detail. Schwerpunkte waren die Neugestaltung der AMpreisV, der Versandhandel mit Arzneimitteln, die teilweise Öffnung der Krankenhausapotheken sowie die geplanten besonderen Versorgungsformen.
Wie zu erwarten, ergab sich enormer Diskussions- und Informationsbedarf zur Preisfreigabe bei OTC-Arzneimitteln und zur Zuzahlung. Homann plädierte eindringlich für Umsicht und Augenmaß bei der Preispolitik.
Diefenbach machte deutlich, dass der HAV-Vorstand mit den Ergebnissen der Gesundheitskonsensgespräche nicht zufrieden sein könne und bei der Bewältigung der neuen Situation unterstützend und flankierend tätig werden wolle.
Existenzängste unbegründet
HAV-Geschäftsführer Jürgen Schneider analysierte die zu erwartenden betriebswirtschaftlichen Auswirkungen und Risiken des GMG und präsentierte dazu verschiedene Simulationsrechnungen. Er gab Hinweise, wie man mit relativ wenig Aufwand eine erste Prognose für die Entwicklung der eigenen Apotheke erstellen kann. Er stellte klar, dass Existenzängste für die Mehrzahl der Apothekeninhaber "bei entsprechendem betriebswirtschaftlichen Verhalten" unbegründet seien.
Bei OTC-Arzneimitteln zeigte Schneider anhand von Berechnungsbeispielen die Ertragsminderungen bei Niedrigpreisaktionen. Fazit: Billigpreisaktionen sind für die Apotheken langfristig ein gefährlicher Weg.
Zum wirtschaftlichen Aspekt des Versandhandels mit Arzneimitteln meinte er, keine Apotheke könne "nebenbei" im Versandgeschäft bestehen.
Kooperationsmodelle kritisch betrachten
Kritisch setzten sich Referenten und HAV-Mitglieder mit den Angeboten unterschiedlichster Organisationen, Firmen und Vereinigungen auseinander, die den hessischen Kollegen Kooperationsmodelle "zur Rettung ihrer Apotheken" offerieren.
Schneider forderte die Anwesenden auf, sich keinesfalls unter Zeitdruck setzen zu lassen, da es objektiv keinen Grund gebe, schnellstens bestimmte Verträge zu unterschreiben. Dies gelte auch für Kooperationsverträge des pharmazeutischen Großhandels.
Diefenbach ergänzte, der HAV-Vorstand werde sich in den kommenden Wochen über verschiedene Modelle ausführlich informieren und insbesondere prüfen, ob neben wirtschaftlichen Bedenken bei einzelnen Großhandelsmodellen auch Rechtsbedenken bestehen.
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