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ABDA: Einstweilige Verfügung gegen Frensemeyer
Das Landgericht Frankfurt a. M. hat die einstweilige Verfügung wie beantragt am 11. Dezember 2003 erlassen. Frensemeyer ist es damit gerichtlich untersagt, die o. a. Behauptungen aufzustellen und diese Behauptungen in der Öffentlichkeit zu verbreiten.
Die ABDA wird, so heißt es in einem Rundschreiben der ABDA an ihre Mitgliedsorganisationen, die einstweilige Verfügung schnellstmöglich zustellen lassen, damit sie wirksam werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob Herr Frensemeyer Rechtsmittel gegen diese Entscheidung einlegt.
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