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GKV-Leistungskatalog: Leistungsausgrenzungen auf dem Prüfstand
Welche Leistungen das öffentliche Gesundheitssystem beinhalten soll, wird in vielen Ländern immer wieder hinterfragt. Der Leistungskatalog wird vor allem mit Blick darauf diskutiert, welche medizinischen Innovationen, wie neue Arzneimittel, neue Diagnose- und Behandlungsverfahren, zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden dürfen und welche bestehenden Leistungen nicht mehr dazu gehören sollen.
Die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie hat untersucht, wie diese Aufgabe in Deutschland im Vergleich zur Schweiz, England und den USA angegangen wird. Die wesentlichen Ergebnisse wurden am 25. Februar in Berlin vorgestellt.
Kritik an sektoraler Betrachtung
Wasem erläuterte, dass im Vergleich zu den anderen Ländern in Deutschland nach ambulanter und stationärer Behandlung getrennt entschieden werde. Darauf hat der Gesetzgeber bereits reagiert und den Gemeinsamen Bundesausschuss (GemBA) installiert. Doch auch dieses Gremium ist wiederum personell getrennt zusammengesetzt und entscheidet nach unterschiedlichen Regeln für die unterschiedlichen Sektoren.
So gehörten im ambulanten Bereich Innovationen erst dann zum Leistungskatalog, wenn der Bundesausschuss eine positive Entscheidung treffe, so Wasem. Im Krankenhaus gehöre umgekehrt alles so lange zum Leistungskatalog, bis der Bundesausschuss eine medizinische Leistung ausgrenze. Diese ungleiche Behandlung sei kontraproduktiv, erklärte Wasem, insbesondere mit Blick darauf, dass alle Seiten die integrierte Versorgung stärken wollen.
Auch der GemBA arbeitet intransparent
Wasem kritisierte zudem die nur "begrenzte" demokratische Legitimation des Bundesausschusses. Die Gesundheitsreform sollte die Transparenz im neuen GemBA verbessern. Tatsächlich geändert habe sich bislang aber noch wenig, so Wasem. Zwar seien die Abschlussberichte des Ausschusses nun im Internet zu finden – allerdings in einer für Patienten nicht verständlichen Sprache.
Ein erster Schritt in die richtige Richtung sei zudem die Patientenbeteiligung. Wasem gab weiterhin zu bedenken, dass sich der Bundesausschuss bei seinen Entscheidungen nahezu ausschließlich auf die Frage beschränke, ob Innovationen einen zusätzlichen Nutzen bringen – unabhängig von den zusätzlich entstehenden Kosten. Damit vermeide er zwar, dass den Versicherten Leistungen mit geringem Zusatznutzen und hohen Zusatzkosten vorenthalten werden.
Doch blieben so auch Potenziale ungenutzt, um die Wirtschaftlichkeit des Gesundheitssystems zu verbessern. Dies könne bei insgesamt begrenzten Mitteln zu Rationierungen an anderer Stelle führen. Man müsse sich auch fragen, so Wasem weiter, was Ärzte und Krankenkassen legitimiere, über Arzneimittel zu entscheiden.
Ausgrenzungen: Langzeitfolgen bedenken
Kern warnte vor Leistungsausgrenzungen in der GKV. Am Beispiel Zahnersatz zeigte er auf, dass eine Ausgrenzung negative Wirkungen erwarten lässt: Wenn Versicherte finanziell nicht in der Lage seien, sich privat abzusichern und deshalb notwendige zahnärztliche Behandlungen nicht ausführen ließen, belaste dies die GKV mit zusätzlichen Kosten.
Mund- und Zahnerkrankungen schädigten beispielsweise den Organismus und führten nicht selten zu Magen- und Darmkrankheiten. Kern erklärte zudem, dass es von zentraler Bedeutung sei, Ziele zu definieren, die im Rahmen der GKV-Versorgung erreicht werden sollen. Den Patienten muss offen und ehrlich gesagt werden, welche Auswirkungen Leistungsausgrenzungen für sie haben. "Nur gut informierte Bürger können Entscheidungen eigenverantwortlich treffen", so Kern.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist in der jüngsten Gesundheitsreform erneut ausgedünnt worden. Auch in Zukunft ist mit weiteren Ausgrenzungen zu rechnen. Ziel ist, die Finanzlage der GKV zu verbessern. Eine für die Hans-Böckler-Stiftung erstellte Studie warnt jedoch davor, den Blick zu stark auf Einsparmöglichkeiten für den Moment zu fokussieren. Erforderlich sei vielmehr eine dynamische und längerfristige Perspektive.
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