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Schmidt und Kassen begrüßen EuGH-Entscheidung
"Das deutsche System zur Festsetzung von Arzneimittelhöchstpreisen für die Erstattung durch die Krankenkassen steht mit dem Urteil des EuGH auf einer gesicherten Basis", erklärte Schmidt nach der Urteilsverkündung. Der EuGH stelle ausdrücklich klar, dass Krankenkassen der gesetzlichen Krankenversicherung im System der sozialen Sicherheit mitwirken und nach dem Grundsatz der Solidarität ohne Gewinnerzielungsabsicht tätig sind. "Diese Klarstellung begrüßen wir ausdrücklich", so die Ministerin.
Der BKK-Bundesverband wies darauf hin, dass Einsparungen im Arzneimittelbereich durch kein anderes Instrumentarium so effektiv erreicht würden, wie durch die Festbetragsregelung für Arzneimittel. Für 2004 werde ein Einsparvolumen in Höhe von rund 2,5 Mrd. Euro erwartet. Mit der aktuellen Entscheidung des EuGH werde das die deutsche Krankenversicherung prägende Prinzip der Selbstverwaltung bestätigt und eine staatliche Preisregulierung wie in vielen anderen EG-Ländern verzichtbar, erklärte der BKK-Bundesverband.
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