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Regierung plant keine Gesetze zur Homecare-Versorgung
Die Homecare-Versorgung gilt als eigenständige Form der häuslichen Versorgung von Patienten mit Arznei-, Verbands- und Hilfsmitteln, die ärztlich verordnet werden. Eine angemessene und qualitativ hochwertige Versorgung der Patienten im häuslichen Bereich sei durch das bestehende Leistungsspektrum sichergestellt, schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.
Nach Angaben der Bundesregierung betrugen die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung für Homecare-Versorgung im Jahr 2003 nach den vorläufigen Finanzergebnissen rund 1,7 Mrd. Euro. Die einzelnen Darreichungsformen medizinischer oder pflegerischer Dienstleistungen seien allerdings statistisch nicht erfasst, da dies einen erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die unterschiedlichen Leistungserbringer zur Folge gehabt hätte.
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