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- DAZ 46/2004
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FDP-Antrag: OTC-Präparate gehören in Kassen-Katalog
Die Liberalen sind gegen die Ausweitung der Ausnahmeliste des Gemeinsamen Bundesausschusses, sie plädieren stattdessen für die Überarbeitung der Negativliste. Hier sollten alle Präparate aufgeführt werden, die die Kassen nicht übernehmen, anstatt "nach der Rasenmähermethode" den Kassenpatienten nebenwirkungsarme OTC-Präparate vorzuenthalten. Es sei ein großer Fehler gewesen, die OTC-Präparate aus dem Leistungskatalog zu streichen, so die Liberalen.
Die Rezeptpflicht sei völlig untauglich als Unterscheidungskriterium dafür, was von den Kassen bezahlt wird und was nicht. Schließlich knüpfe sie ausschließlich an dem Risiko- oder Missbrauchspotenzial von Arzneistoffen an, treffe aber keine Aussage zum Nutzen des Präparats.
"Bewährte Präparate"
Die nicht-rezeptpflichtigen Arzneimittel seien bewährte Medikamente, die eine Therapieoption darstellen. Es gebe Hinweise, dass Ärzte verstärkt auf rezeptpflichtige Arzneimittel auswichen. Darauf hatten vor kurzem der IKK-Bundesverband und das Marktforschungsinstitut IMS Health hingewiesen. Nach Angaben von IMS Health war der Umsatz mit verschreibungspflichtigen Präparaten im August um mehr als zehn Prozent gestiegen, der mit OTC-Präparaten dagegen um mehr als fünf Prozent gesunken.
Therapeutische Lücken
Für die Patienten habe dies gravierende Folgen. Versicherte mit einem nur kleinen Einkommen müssten entweder auf eine Behandlung verzichten oder die Substitution mit Arzneimitteln mit häufig höheren Nebenwirkungen akzeptieren. Dabei könnten weder die Unterversorgung noch die Fehlversorgung als Folgen gewünscht sein. Die FDP-Bundestagsfraktion verweist auch auf therapeutische Lücken, die zum Beispiel bei den Antihistaminika zur Behandlung von Allergien, in der Basistherapie bei Neurodermitis oder Psoriasis bestehen sowie bei der Therapie degenerativer Gelenkerkrankungen.
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