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Beitragssatzsicherungsgesetz: Von der Politik geforderte Einsparungen weit über
Nach dem BSSichG mussten Apotheken den gesetzlichen Krankenkassen im vergangenen Jahr auf ihren Verkaufspreis sechs bis zehn Prozent (inkl. Mehrwertsteuer) je nach Preis eines Präparats nachlassen. Dabei gilt als Rabattvolumen der Mehrbetrag gegenüber dem im Vorjahr schon zu leistenden Rabatt in Höhe von sechs Prozent.
Für die Hersteller belief sich der Rabatt in 2003 auf sechs Prozent des Herstellerabgabepreises auf Präparate, die nicht unter die Aut-idem-Regelung fallen und die keinen Festbetrag haben. Der Großhandel musste den Kassen im letzten Jahr einen Nachlass von drei Prozent auf den Apothekenverkaufspreis (inkl. Mehrwertsteuer) rezeptpflichtiger Präparate gewähren.
Das Bundesgesundheitsministerium bezifferte die anvisierte Höhe der zu leistenden Rabatte im Jahr 2003 für die an der Arzneimittelversorgungskette Beteiligten wie folgt: Pharmaindustrie 420 Mio. Euro, Apotheken 350 Mio. Euro und Großhandel 600 Mio. Euro, insgesamt also knapp 1,37 Mrd. Euro.
Tatsächlich beliefen sich die Rabattleistungen IMS Health zufolge auf insgesamt 1,78 Mrd. Euro. 640 Mio. Euro zahlte davon die Pharmaindustrie, 602 Mio. Euro gingen zulasten der Apotheken und 539 Mio. Euro musste der Großhandel erbringen. Während der Großhandel also unter seiner Zielvorgabe blieb, übererfüllten Industrie und Apotheken ihr Soll.
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