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Begrenzter Mehrbesitz: Keine Prüfung durch externe Verfassungsrechtler
Die zwei Expertisen der externen Wirtschaftswissenschaftler seien von den Professoren Eberhard Wille und Aloys Prinz gekommen. Wie Caspers-Merk weiter sagte, sollten die beiden Professoren fachliche Gesichtspunkte bezogen auf die öffentliche Gesundheit und die Belange der Beteiligten beim begrenzten Mehrbesitz untersuchen und die Haltung der Regierung dazu absichern.
Der CDU-Abgeordnete Dr. Wolf Bauer, selbst Apotheker, hatte im Bundestag gefragt, ob die rechtliche Bewertung der Begrenzung des Mehrbesitzes von Apotheken nicht eher von Verfassungsrechtlern als von Wirtschaftswissenschaftlern vorgenommen werden sollte. Etwas sibyllinisch antwortete Caspers-Merk, diese Bemerkung gebe den Sachverhalt "möglicherweise verkürzt, jedoch zutreffend wieder".
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