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Union für kapitalgedeckte Pflegeversicherung

BERLIN (ks). Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union, Wolfgang Zöller (CSU), hat sich für die Umstellung der Pflegeversicherung auf eine verpflichtende Privatversicherung ausgesprochen. Auch den anderen Parteien ist klar, dass eine Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung notwendig ist. Dennoch sind die Chancen gering, dass das Projekt vor der Bundestagswahl 2006 angegangen wird.

"Wenn es Sinn macht, in unseren gesetzlichen Sozialsystemen auf eine Kapitaldeckung umzustellen, dann in der Pflegeversicherung", sagte Zöller der "Financial Times Deutschland" (Ausgabe vom 15. Februar). Um die Defizite der Pflegeversicherung langfristig zu dämpfen, sollten Pflegeleistungen schrittweise über private kapitalgedeckte Versicherungen bezahlt werden. Zöller sprach sich dafür aus, jeden Versicherten zum Abschluss der privaten Pflegepolice zu verpflichten.

"Wenn man die Versicherung vollständig freistellt, hat man immer das Problem, dass viele keine Versicherung abschließen und dann über die Sozialhilfe später der Allgemeinheit auf der Tasche liegen," so Zöller. Der CSU-Politiker kündigte an, dass die Fachpolitiker der Union innerhalb der nächsten vier Wochen zusammen mit CDU-Chefin Angela Merkel den Zeitplan für die Arbeit an dem Reformkonzept festlegen werden. Bis zum Sommer solle dann ein Reformplan stehen.

Auch SPD und Grüne wollen bis zum Sommer Konzepte vorlegen, wie sie die Pflegeversicherung wieder in den Griff bekommen wollen. Die Vize-Fraktionsvorsitzende der SPD, Gudrun Schaich-Walch, sprach sich ebenfalls dafür aus, die Pflege im Alter künftig auch über private Zusatzpolicen abzudecken. Der Gesundheitsökonom und Regierungsberater Karl Lauterbach hat unterdessen eine Bürgerversicherung für die Pflege vorgeschlagen. "Die künstliche Trennung zwischen gesetzlicher und privater Pflegeversicherung, für die es keine vernünftige Begründung gibt, sollte aufgehoben werden", sagte er der "Berliner Zeitung" (Ausgabe vom 12. Februar). Lauterbach zufolge sollten alle Pflege-Versicherten bis zu einer bestimmten Bemessungsgrenze den gleichen einkommensabhängigen Beitragssatz zahlen.

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