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Krankenkassen kritisieren Telematik-Gesetz

BERLIN (ks). Das Bundeskabinett hat am 16. Februar den Gesetzentwurf zur Organisationsstruktur der Telematik im Gesundheitswesen verabschiedet. Das Gesetz bildet den rechtlichen Rahmen für die von der Selbstverwaltung gegründete Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte GmbH (gematik). Am 24. Februar soll das Gesetz ins Parlament eingebracht werden. Die Spitzenverbände der Krankenkassen übten scharfe Kritik an dem Entwurf.

Die Kassen bezeichneten es am 18. Februar als "völlig inakzeptabel", dass sie die Kosten für den Forschungs- und Entwicklungsauftrag, den das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) an die Fraunhofer Gesellschaft vergeben hat, jetzt im Nachhinein übernehmen sollen. Genau das sieht der Gesetzentwurf aber vor. die Spitzenverbände betonten, dass das BMGS den F&E-Auftrag vergeben und der Selbstverwaltung zugesichert habe, diese Kosten zu übernehmen. Nun fürchten die Kassen, dass sie auch noch weitere vom BMGS bereits durchgeführte F&E-Tätigkeiten im Nachhinein zu finanzieren hätten. Problematisch sei zudem der Passus im Gesetzentwurf, wonach die gematik auch in Zukunft F&E-Vorhaben, die das Ministerium in Auftrag gibt, zu finanzieren habe. Damit werde die Regelungs- und Entscheidungskompetenz der gematik systematisch untergraben.

BMGS sichert sich die Möglichkeit der Ersatzvornahme

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin vor, dass das Ministerium einzelne Beschlüsse der gematik prüfen und beanstanden kann. Damit will der Gesetzgeber vor allem das Interesse von Patienten sowie das Einhalten datenschutzrechtlicher Bestimmungen gewährleisten. Das BMGS soll weiterhin die Möglichkeit erhalten, im Zweifel notwendige Inhalte der Telematikinfrastruktur im Wege einer Ersatzvornahme ohne Zustimmung des Bundesrates festzulegen. Dies soll eine zügige Erarbeitung der notwendigen Regelungen der Telematikinfrastruktur sicherstellen.

Die Spitzenverbände warnten davor, die Möglichkeit der Beanstandung jedes einzelnen Gesellschafterbeschlusses innerhalb eines Monats in das Gesetz aufzunehmen. Dadurch würde das gesetzte Ziel einer besseren Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit verfehlt. Aufgrund des gesetzlich eng vorgegebenen Zeitplans sei eine Wartefrist von einem Monat hinsichtlich sämtlicher Beschlüsse nicht akzeptabel. Bisher steht dem BMGS die Möglichkeit zu, die Vereinbarungen insgesamt zu genehmigen und nicht einzelne Beschlüsse. Hier müsse der Gesetzentwurf dringend geändert werden, fordern die Spitzenverbände.

Der parlamentarische Zeitplan ist knapp: Nach der Einbringung in den Bundestag durch die Regierungsfraktionen soll am 7. März eine Anhörung stattfinden. Am 18. März würde bereits die 2./3. Lesung im Bundestag folgen. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.

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