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Noweda: Wo bleibt der Protest des Arbeitgeberverbands?
In seiner Stellungnahme im Handelsblatt vom 19. Dezember 2005 bezeichnete das Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände e. V. (BDA), Alexander Gunkel, die Abstriche beim Arznei-Sparpaket, das ab 2007 nur noch 1,3 statt zwei Mrd. Euro bringen soll, als "bedauerlich". Er sieht diese Kostendämpfung ohnehin nur als eine "Reparaturmaßnahme" an. Notwendig sei, dass im Gesundheitswesen "endlich Wettbewerb" und dazu "echter Wettbewerb um die beste Versorgung" einziehe. Dazu müsste die Bildung von Apothekenketten erlaubt werden.
Dieser Darstellung Gunkels hat die Noweda in einem Schreiben an den BDA entschieden widersprochen. Als Vertreter eines Wirtschaftsverbandes hätte Gunkel Abstriche nicht bedauern, sondern den gesamten Gesetzesentwurf als unzulässigen Markteingriff bewerten müssen, heißt es in der Noweda-Pressemitteilung. Mit planwirtschaftlichen Elementen – wie staatlich verordneter Preisstopp bzw. Preisreduzierung in verschiedenen Produktsegmenten und Verbot der Rabattgewährung – wolle das Bundesgesundheitsministerium Ausgaben begrenzen. Dieses aus sozialistischen Staaten bekannte Vorgehen hätte für den BDA Anlass zum Protest sein müssen.
Die Forderungen Gunkels nach mehr bzw. nach "echtem" Wettbewerb, zeigten mehr als deutlich, dass sich der BDA mit dem Wettbewerb der Leistungserbringer im Gesundheitswesen nicht bzw. nur am Rande beschäftigt habe.
In diesem Zusammenhang wies die Noweda den BDA auf eine Studie des Fritz Beske Instituts für Gesundheitssystemforschung in Kiel hin, wonach das deutsche Gesundheitswesen zwar von seinen Kritikern als teuer und ineffizient bezeichnet wird, aber der Beweis für diese Behauptung bis heute nicht erbracht wurde.
Gunkel fordert die Erlaubnis zur Bildung von Apothekenketten. Dazu die Noweda: "Offen bleibt bei Gunkels Äußerungen, woher die Erkenntnis stammt, dass mit Filialbetrieben im Apothekenbereich die Kosten für die Krankenkassen sinken werden. Mit Bestimmtheit kann diese Erkenntnis nicht aus den Ländern stammen, in denen Apothekenketten erlaubt sind. Diese Länder haben in der Regel höhere Arzneimittelausgaben. Die GKV-Kosten für Arzneimittel sind nicht davon abhängig, ob inhabergeführte Apotheken und/oder Kettenapotheken tätig sind, sondern von den Verordnungen der Ärzte und den Preisen der pharmazeutischen Industrie, die im Übrigen von den Herstellern im freien Wettbewerb festgelegt werden. Gunkel hat Forderungen aufgestellt, ohne zu bedenken, dass mit der Erlaubnis von Apothekenketten die Versorgung in bevölkerungsschwachen Gebieten gefährdet wird."
Zu einer kurzfristigen Entlastung der Krankenkassen hätte der BDA die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel fordern sollen. Eine Entlastung um rund 2,4 Mrd. Euro wäre die Folge. Weiterhin hätte der BDA die dringende Reform der Einnahmenseite fordern müssen, so die Noweda, denn Experten wissen schon lange: In der gesetzlichen Krankenversicherung haben wir ein Einnahmenproblem, nicht aber ein Ausgabenproblem.
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