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Dänemark: Ärger aus Brüssel auch für dänische Apotheken?
In Dänemark wird die Erstattung für Arzneimittel in Form eines Arzneimittelzuschusses gewährt, der über die Apotheken abgerechnet wird. Das System übernimmt einen großen Teil der Kosten für erstattungsfähige Arzneimittel, abgestuft nach den kumulierten Gesamtausgaben des Patienten für Arzneimittel im Laufe eines Jahres und unter Berücksichtigung verschiedener Sonderregeln. Diese Vorgehensweise setzt die technische Abwicklung über eine dänische Apotheke voraus. Daneben können Dänen für ihren persönlichen Bedarf Arzneimittel bei Internetapotheken aus anderen EU-Ländern beziehen, müssen diese aber stets aus eigener Tasche bezahlen, was damit nur für die Selbstmedikation interessant sein dürfte.
Wie die angesehene dänische Tageszeitung "Berlingske Tidende" am 21. September meldete, wird die EU-Kommission untersuchen, ob die dänischen Erstattungsregeln für Arzneimittel als technisches Handelshemmnis zu werten sind, mit dem das Apothekenmonopol geschützt und der Einkauf in ausländischen Internetapotheken verhindert werden soll. Demnach soll die dänische EU-Abgeordnete Karin Riis-JŅrgensen die EU-Kommission auf diese Regel aufmerksam gemacht haben, nachdem sie sich zuvor erfolglos beim dänischen Gesundheitsminister Lars LŅkke Rasmussen um eine Ausweitung der Zuschüsse auf Arzneimittel von ausländischen Internetapotheken bemüht haben soll. Der Gesundheitsminister soll den Vorschlag mit dem Hinweis zurückgewiesen haben, dass eine Ausweitung der Erstattungsregeln große Konsequenzen für die dänischen Apotheken hätte und daher nur im Rahmen einer grundlegenden Änderung des Systems durchzuführen sei. Die EU-Abgeordnete und der Gesundheitsminister gehören der selben Partei, der liberalen "Venstre", an.
Der Vorsitzende des dänischen Apothekerverbandes, Niels Kristensen, wies in einer Stellungnahme darauf hin, dass in dänischen Apotheken jährlich 100.000 Fehler auf Rezepten gefunden würden, und fragte, ob eine griechische Internetapotheke dies leisten könne. Bei einem Kauf im Ausland seien die Patienten von der Beratung in dänischen Apotheken abgeschnitten.
Im internationalen Zusammenhang kann diese Meldung aus Dänemark als Teil eines Trends zur Überprüfung der Arzneimittelversorgungssysteme in der EU betrachtet werden. Im Unterschied zu den Verfahren gegen Österreich, Italien oder Spanien geht es hier aber nicht um die gerade in Dänemark außergewöhnlich strengen Niederlassungsbeschränkungen oder das Fremd- und Mehrbesitzverbot, sondern um die praktische Durchführung des Internethandels.
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