Über alternative Behandlung muss informiert werden

(bü). Ärzte und Zahnärzte müssen ungefragt über alternative Behandlungsmethoden aufklären, wenn sie sich in ihren Risiken und Erfolgschancen wesentlich unterscheiden. Es ist allein Angelegenheit der Patienten zu entscheiden, was sie in ihrer persönlichen Situation für sinnvoll halten und worauf sie sich einlassen wollen. (Hier wurde ein Zahnarzt nach dem Anfertigen einer Oberkieferprothese, die der Patientin erhebliche Schmerzen verursachte, zu einem Schmerzensgeld von 6000 Euro verurteilt, da er ihr eine alternative Behandlungsmöglichkeit nicht aufgezeigt hatte.)

(Oberlandesgericht Koblenz, 5 U 180/06)

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