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- AZ 23/2007
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Friedenspflicht gilt für alle Kassen
Über die Definition der Sonder-Pharmazentralnummer und die Bedruckungsvorschriften für die Fälle der Nichtverfügbarkeit konnte allerdings noch keine Einigkeit erzielt werden. Die Sonder-Pharmazentralnummer für die Nichtverfügbarkeit soll bis auf Weiteres nicht auf die Verordnungsblätter aufgedruckt oder per Hand aufgetragen werden. Dies gilt auch, so der DAV, wenn die Apothekensoftware, wie es bei manchen Systemen der Fall ist, das vom DAV empfohlene Verfahren bereits unterstützen könnte. .
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