Verbraucherrecht: Gutscheine dürfen nicht nach einem Jahr verfallen

(bü). Der Internetversandhändler "Amazon.de" darf in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht vorsehen, dass "Geschenkgutscheine zum Warenbezug generell ein Jahr ab Ausstellungsdatum gültig sind und ein Restguthaben ab dem Verfallsdatum nicht mehr verwendet werden kann". Damit verstößt das Unternehmen gegen gesetzliche Vorschriften (nach denen Gutscheine erst nach drei Jahren verjähren). Das Argument von "Amazon.de", dass der Verwaltungsaufwand zu hoch sei und durch die Zeiteinschränkung eingedämmt werden sollte, zog vor dem Landgericht München I nicht.

(Az.: 12 O 220884/06)

Das könnte Sie auch interessieren

EHI-Studie zu Onlinehandel in Deutschland

DocMorris unter zehn umsatzstärksten Online-Shops

Änderung des Mehrwertsteuergesetzes

Amazon.com stellt Lieferungen in der Schweiz ein

Arzneimittelverkauf über Handelsplattformen

Gericht: Versandapotheker darf OTC auch über Amazon verkaufen

Die Urteilsgründe des Landgerichts Magdeburg im zweiten Amazon-Prozess

OTC-Angebote auf Amazon sind mit Selbstbedienung nicht vergleichbar

Aufgepasst bei Cannabidiol-Produkten in der Apotheke

Harmloser Hanf?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.