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- AZ 26/2007
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Tarifkommissionen sind sich einig
Die Gehälter der Approbierten, PTA und PKA werden im Durchschnitt um 1,75 v.H. erhöht. Zwischen den einzelnen Berufsgruppen und den einzelnen Berufsjahrsgruppen ist jedoch differenziert worden.
Die Gehälter der Apothekerassistenten und der Pharmazie-Ingenieure werden nicht erhöht. Auch die Ausbildungsbeihilfen für Pharmazie-Praktikanten, PTA-Praktikanten und pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte in Ausbildung bleiben unverändert.
Die Gehälter der Pharmazie-Ingenieure (Ost) werden auf das Niveau der Gehälter der Pharmazie-Ingenieure (West) angehoben. Damit entfällt endgültig die Differenzierung zwischen Ost und West.
Mitarbeiter, die bisher eine übertarifliche Entlohnung erhalten haben, haben nur dann einen Anspruch auf Anpassung ihres Gehaltes, wenn ihr Gehalt unter dem ab 1. Juli 2007 geltenden Tarifentgelt liegt. Beträgt das tatsächliche Gehalt trotz der Erhöhung der Tarifgehälter noch immer mindestens Tarif, besteht kein Anspruch auf eine Erhöhung des Gehaltes. Lediglich in dem Fall, dass einzelvertraglich vereinbart wurde, dass das Gehalt um X Prozent oder die Summe Y über dem Tarifgehalt liegen soll, hat der Mitarbeiter Anspruch auf eine entsprechende Anpassung seines Gehaltes.
Einmalzahlung
Alle Mitarbeiter, mit Ausnahme der Auszubildenden und Praktikanten, erhalten eine Einmalzahlung für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2007. Die einzelnen Beträge der Einmalzahlung sind in der Gehaltstafel ausgewiesen.
Diese Einmalzahlung ist am 31. Juli 2007 oder in beliebigen Teilbeträgen bis spätestens zum 31. Dezember 2007 auszuzahlen. Scheidet der Mitarbeiter vor Ablauf des Kalenderjahres 2007 aus dem Arbeitsverhältnis aus, so ist der eventuell noch ausstehende Teil der Einmalzahlung mit dem letzten Gehalt auszuzahlen.
Die Einmalzahlung erhalten nur Mitarbeiter, die am 1. Juli 2007 in der Apotheke beschäftigt sind. Mitarbeiter, die am 30. Juni 2007 oder eher ausgeschieden sind, haben keinerlei Anspruch.
Die Einmalzahlung erhalten in voller Höhe Mitarbeiter mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung entsprechend ihrer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitzeit anteilig.
Mitarbeiter, die im Laufe der ersten sechs Monate des Jahres 2007 in die Apotheke eingetreten sind, erhalten die Einmalzahlung anteilig für die Zeit vom Beginn des Beschäftigungsverhältnisses bis zum 30. Juni 2007.
Den neuen Gehaltstarifvertrag nebst Tabellen finden Sie in einer der nächsten Ausgaben der DAZ..
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