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Verbraucherschützer sind skeptisch
"Wettbewerb kann zu mehr Wahlfreiheit und auch zu Einsparungen führen; es droht aber auch mehr Unübersichtlichkeit für die Versicherten", erklärte Etgeton gegenüber der Frankfurter Rundschau (Ausgabe vom 6. März). Fraglich sei zudem, "ob das Rabattsystem wegen des höheren Verwaltungsaufwandes wirklich mehr Effizienz bringt". Kritisch sieht der Verbraucherschützer auch die Vereinbarung zwischen der AOK und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Baden-Württemberg. Danach sollen Ärzte Sondervergütungen erhalten, wenn sie die Arzneimittel der AOK-Vertragspartner verordnen. Dadurch sei eine ökonomische Beeinflussung der Ärzte zu befürchten, sagte Etgeton. Der Patient wisse irgendwann nicht mehr, warum ihm der Arzt ein bestimmtes Medikament verschreibe.
Das BMG verteidigte die Rabattverträge erneut. Begriffe wie "Billigmedizin", wie sie vergangene Woche in der Presse auftauchten, seien "völlig fehl am Platz", betonte eine Sprecherin am 5. März. Sie beteuerte, dass wirtschaftliches Verordnen von Medikamenten auf keinen Fall weniger Qualität bedeute. Es seien lediglich Rabatte ausgehandelt worden – an den Medikamenten selbst ändere sich jedoch nichts. "Es ist Unsinn, eben diese preisgünstigen Medikamente zu diskreditieren", so die Sprecherin.
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