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IQWiG-Vorbericht zu Alzheimer Demenz
Zweifel am Nutzen von Ginkgo-Präparaten
KÖLN (ks). Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Zweifel, ob Patienten mit Alzheimer-Demenz von Medikamenten profitieren, die Ginkgo-biloba-Extrakt enthalten. Derzeit verfügbare Studien lieferten widersprüchliche Ergebnisse. Zu dieser vorläufigen Schlussfolgerung kommt ein am 4. Januar veröffentlichter Vorbericht des IQWiG.
Laut Vorbericht liefern Studien zwar Hinweise, dass Demenz-Patienten, die mindestens 16 Wochen mit ginkgohaltigen Präparaten behandelt wurden, die Aktivitäten des täglichen Lebens etwas besser bewältigen können als Patienten, die ein Placebo erhielten. Dieser Unterschied sei aber nur gering, so das IQWiG. Zudem sei er nur in zwei älteren Studien berichtet worden und habe im jüngsten, methodisch einwandfreien klinischen Vergleich nicht reproduziert werden können. Zweifel an diesem Nutzen würden auch dadurch gestützt, dass bei Patienten mit Alzheimer-Demenz die kognitiven Fähigkeiten (u. a. Merkfähigkeit) durch Ginkgo biloba offenbar nicht verbessert werden. Zu anderen bedeutsamen Therapiezielen – etwa der Lebensqualität, unerwünschten Nebenwirkungen oder Betreuungsaufwand – treffen die Studien laut IQWiG-Bericht ebenfalls keine verlässlichen Aussagen. Entweder wurden diese Aspekte gar nicht untersucht oder die Daten sind wegen methodischer Mängel nicht eindeutig interpretierbar.
Generell schätzt das IQWiG die Studienlage als unzureichend ein: Bei ihrer Recherche fanden die IQWiG-Wissenschaftler nur vier Studien mit insgesamt 983 Teilnehmern, die sie in die Nutzenbewertung einbeziehen konnten. Aufschluss könnte eine derzeit noch laufende britische Studie mit 400 Teilnehmern geben. Allerdings sei unklar, wann deren Ergebnisse vorliegen werden.
Frist zur Stellungnahme läuft
Das IQWiG wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die Therapiemöglichkeiten für Patienten mit Alzheimer Demenz umfassend zu bewerten. Der Vorbericht ist ein erstes Teilergebnis dieser Arbeit. Mit seiner Veröffentlichung begann eine Frist von vier Wochen, in der interessierte Personen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen beim IQWiG abgeben können. Unklare Aspekte sollen gegebenenfalls in einer mündlichen Erörterung diskutiert werden. Danach wird der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht an den G-BA weitergeleitet.
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