Aus Kammern und Verbänden

Wahl der Vertreter des FSA

Wahlbekanntmachung für die Wahl 2007 der Vertreter des Förderungsvereins der Süddeutschen Apotheken e. V. (FSA e. V.):

Wahlzeit: Die Wahl der Vertreter des FSA e. V. findet als Briefwahl statt, in der Zeit vom 19. März 2007 bis 30. März 2007, beide Tage mit eingeschlossen, (§ 11 Satzung FSA e. V.).

Wahlausschuss: Der Vorstand des FSA e. V. hat für die Vertreterversammlung als Organ für die Durchführung der Wahl die Wahlleitung ernannt und einen Wahlausschuss berufen (§ 1 der Wahlordnung). Zur Wahlleiterin ernannt wurde Frau Martina May, Rechtsanwältin, zu ihrem Stellvertreter Herr Herbert Lex. Als Beisitzer wurden berufen: Frau Apothekerin Monika Koch, Park-Apotheke, Franz-Mehring-Straße 7, 04746 Hartha; Herr Apotheker Mathias Arnold, Lilien-Apotheke, Bernburger Str. 28, 06108 Halle; Herr Apotheker Karl-August Beck, West-Apotheke, Komotauer Straße 45, 90766 Fürth; Herr Apotheker Uwe Geiß, Geiß´sche Apotheke, Bahnhofstraße 23, 69469 Weinheim.

Wahlbüro: Als Wahlbüro und Ort der Sitzungen des Wahlausschusses ist der Konferenzsaal 3 der VSA Verrechnungsstelle der Süddeutschen Apotheken GmbH, Tomannweg 6, 81673 München, bestimmt.

Aktive und passive Wahlberechtigung: Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder des Förderungsvereins der Süddeutschen Apotheken e. V., die in der abgeschlossenen Wählerliste aufgeführt sind. Für jeweils 100 Mitglieder eines Regierungsbezirks ist ein Vertreter zu wählen, wobei je Regierungsbezirk mindestens ein Vertreter zu wählen ist. Ferner ist je Vertreter eine Ersatzperson zu wählen, die bei Ausscheiden eines Vertreters in die Vertreterversammlung nachrückt. Verbleibt bei der Teilung der Mitgliederzahl eines Regierungsbezirkes ein Rest, der größer ist als 50, sind ein weiterer Vertreter und eine weitere Ersatzperson zu wählen (z. B. 259 Mitglieder = 3 Vertreter/ Ersatzpersonen).

Wählerliste: Die Wählerlisten für die Wahlbezirke, die sich mit den Regierungsbezirken decken, sind entsprechend dem Mitgliederstand vom 1. Januar 2007 erstellt. Danach sind wahlberechtigt:

in den Wahlbezirken von BadenWürttemberg:

Stuttgart (Nordwürtt.) 798 Mitglieder

Karlsruhe (Nordbad.) 649 Mitglieder

Freiburg (Südbaden) 477 Mitglieder

Tübingen (Südwürtt.) 332 Mitglieder

in den Wahlbezirken des Freistaates Bayern:

Oberbayern 974 Mitglieder

Niederbayern 296 Mitglieder

Oberpfalz 238 Mitglieder

Oberfranken 242 Mitglieder

Mittelfranken 378 Mitglieder

Unterfranken 253 Mitglieder

Schwaben 353 Mitglieder

in den Wahlbezirken des Freistaates Sachsen:

Chemnitz 300 Mitglieder

Dresden 205 Mitglieder

Leipzig 188 Mitglieder

in den Wahlbezirken von Sachsen-Anhalt:

Dessau 36 Mitglieder

Halle 88 Mitglieder

Magdeburg 13 Mitglieder

Wählerkarte: Wer in der Wählerliste eingetragen ist, wird davon mittels einer Wählerkarte benachrichtigt, die am 17. Januar 2007 versandt wird. Die Ausübung des Wahlrechtes ist unabdingbar an die Eintragung in die Wählerliste gebunden.

Wichtig: Wenn Sie nach dem Versendetermin keine Wählerkarte erhalten haben sollten, vergewissern Sie sich bitte im Wahlbüro, ob Ihnen die Wählerkarte nur versehentlich nicht zugegangen ist, oder ob Sie nicht in die Wählerliste aufgenommen wurden.

Einspruch gegen die Wählerliste: Wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Wählerliste können Sie Einspruch erheben. Dieser ist gegenüber der Wahlleitung binnen zwei Wochen ab Versendung der Wählerkarten, also in der Frist vom 18. Januar 2007 bis einschließlich 31. Januar 2007, schriftlich geltend zu machen und muss, soweit nicht offenkundig, von Ihnen unter Beibringung von geeigneten Beweismitteln begründet werden. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss vor endgültiger Festlegung der Wählerliste. Die Wählerliste wird am 7. Februar 2007 abgeschlossen.

Nach Abschluss der Wählerliste werden die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten und der zu wählenden Vertreter und Ersatzpersonen sowie die Einzelheiten des Abstimmungsverfahrens in der Pharmazeutischen Zeitung und der Deutschen Apotheker Zeitung, Ausgabe vom 15. Februar 2007, bekannt gegeben.

Wahlvorschlagsverfahren: Ich darf Sie auffordern, die Wahlvorschläge aufzustellen und in der Zeit vom 19. Februar 2007 bis 27. Februar 2007 bei der Wahlleitung einzureichen. Vor dem 19. Februar 2007 eingereichte Wahlvorschläge gelten als am 19. Februar 2007 eingegangen. Nach dem 27. Februar 2007, 24:00 Uhr, eingehende Wahlvorschläge dürfen nicht mehr in die Stimmzettel aufgenommen werden. Formblätter für Wahlvorschläge stehen zum Download bereit unter http://FSA-Wahl.vsa.de, können aber auch telefonisch im Wahlbüro angefordert werden.

Hinweise zum Ausfüllen der Wahlvorschläge: Jeder Wahlberechtigte ist innerhalb eines Wahlbezirkes zur Aufstellung und Einsendung eines Wahlvorschlages berechtigt. Ein Wahlberechtigter kann nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Hat jemand mehrere Wahlvorschläge unterschrieben, so ist seine Unterschrift in allen Wahlvorschlägen ungültig.

Im Wahlvorschlag können ausschließlich Bewerber aus dem betreffenden Wahlbezirk genannt werden und nur so viele, wie Vertreter und Ersatzpersonen in diesem Wahlbezirk gewählt werden können. Ein Wahlbewerber kann sich nur in einem Wahlvorschlag bewerben.

Wichtig dabei: Einwandfreie Kennzeichnung der Person des Wahlbewerbers (Name und Vorname sowie Anschrift der Apotheke). Vorlage einer Erklärung jedes Wahlbewerbers, dass er seiner Aufstellung zustimmt und die Wahl annimmt, wenn er gewählt wird. Ein entsprechendes Formular steht für Sie unter http://FSA-Wahl.vsa.de zum Download bereit. Der Wahlvorschlag muss von mindestens zehn Wahlberechtigten aus dem betreffenden Wahlbezirk unterschrieben sein. Sind in einem Regierungsbezirk weniger als 20 Mitgliedsapotheken vorhanden, können diese ohne Einhaltung eines Wahlvorschlagverfahrens abstimmen. Im Wahlvorschlag: Nennung eines Wahlvorschlagvertreters, den die Wahlleitung bei Feststellung von Mängeln im Wahlvorschlag benachrichtigt und zur Behebung der Mängel auffordert.

Bestimmungen Wahlordnung/Satzung des FSA e.V.: Im Übrigen verweise ich auf die Bestimmungen der Wahlordnung für die Wahl der Vertreterversammlung und die Satzung des Förderungsvereins der Süddeutschen Apotheken e. V., beide Stand 17. Juni 1998.

Sie haben die Möglichkeit, sich beide Dokumente auf der Website http://FSA-Wahl.vsa.de herunterzuladen. Das hierfür erforderliche Passwort haben Sie bereits mit dem Wahlrundschreiben des FSA e.V. vom 8. Januar 2007 erhalten. Sollten Sie keine Gelegenheit zum Download haben, melden Sie sich bitte im Wahlbüro. Wir schicken Ihnen die Dokumente gerne per Post zu.

Rechtsanwältin Martina May

Wahlleitung

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