DAZ aktuell

Welche Änderungen treffen die Apotheker?

(ak/daz). Am 15. Dezember 2006 brachten die Ausschüsse des Bundesrats zahlreiche Änderungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) ein. Welche Beschlüsse für die Apotheken unmittelbar von Bedeutung sind, geht aus der Bundesratsdrucksache hervor, die im Internet abrufbar ist.

Der Newsletter der Landesapothekerkammer Hessen macht darauf aufmerksam, dass die entsprechende Bundesratsdrucksache 755/06 im Internet abrufbar ist: http://www.abda.de/fileadmin/downloads/BR_Beschlussprotokoll_15.12.06.pdf. Die Punkte, die für die Berufsgruppe der Apotheker relevant sind, tragen die Nummern 32, 44, 45 46, 48, 86, 96, 97, 98. In der Stellungnahme wird betont: "Die jetzt vorgeschlagenen Änderungen, Umstellung der Festpreise auf Höchstpreise und Möglichkeiten der flexiblen Preisgestaltung und des Wettbewerbs im Handel zum Vorteil von Endverbrauchern, Krankenversicherungen und Sozialleistungsträgern, machen den Apotheker vornehmlich zum Kaufmann, der möglichst kostengünstig Arzneimittel verteilt. Der bisherige Wettbewerb zwischen den Apotheken über die Qualität in der Arzneimittelversorgung soll nun im Wesentlichen über den Preis erfolgen. Die für alle Apotheken einheitlichen Preisspannen, die einheitlichen Rabattgewährungen gegenüber den Krankenkassen und die für alle Apotheken geltende Verpflichtung, Zuzahlungen einzufordern, sollen erhalten bleiben, denn die Apotheke mit dem Heilberufler Apotheker erbringt im Wesentlichen nichtkommerzielle Dienstleistungen, die auch nicht in den Preiswettbewerb gehören; auch Ärzte stellen ihre ärztlichen Leistungen nicht in den Preiswettbewerb."

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