Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass künftig in der Packungsbeilage von Arzneimitteln auf mögliche Auswirkungen des Medikaments im Sport hinzuweisen ist. Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hatte empfohlen, diesen Warnhinweis zu streichen, da hierdurch erst ein Anreiz für Sportler geschaffen werde, diese Arzneimittel zu Dopingzwecken einzusetzen. Der Bundesrat hatte eine solche Streichung jedoch abgelehnt. Weiterhin soll verboten werden, die entsprechenden Arzneimittel in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu besitzen, "sofern das Doping beim Menschen erfolgen soll". Die entsprechenden Stoffe sollen durch Rechtsverordnung vom Bundesgesundheitsministerium im Einvernehmen mit dem Bundesinnenministerium nach Anhörung von Sachverständigen benannt werden.
Der Gesetzentwurf ist in den letzten Wochen im Bundeskabinett noch einmal ausführlich diskutiert worden, nachdem die Dopinggeständnisse einiger Sportler in der Öffentlichkeit bekannt geworden sind. Der Bundestag hat den Gesetzentwurf nun den beteiligten Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Am 20. Juni soll eine Experten-Anhörung im federführenden Sportausschuss stattfinden.
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