- DAZ.online
- DAZ / AZ
- DAZ 25/2007
- Friedenspflicht bis 30. ...
DAZ aktuell
Friedenspflicht bis 30. September verlängert
Damit haben Apotheker weiterhin die Möglichkeit, ein alternatives und vorrätiges Präparat abzugeben, wenn Rabattpartner der AOK nicht lieferfähig sein sollten. Weder der Apotheker noch der Patient kann in solchen Fällen in Regress genommen werden. "Wir sind zunächst zufrieden, dass wir für unsere Patienten, aber auch für die Apotheke vor Ort eine mittelfristige Lösung gefunden haben", erklärte der DAV-Vorsitzende Hermann Stefan Keller. Die verlängerte Friedensfrist stelle die Versorgung der AOK-Versicherten sicher und mindere die immer noch erheblichen Probleme in den Apotheken. Aus Sicht des DAV-Vorsitzenden sind nun die beteiligten Hersteller in der Pflicht, für eine ausreichende Belieferung der Apotheken zu sorgen, damit die Rabattverträge ihre Wirkung zugunsten der Kassenbudgets entfalten können. Vor wenigen Tagen hatte die AOK bereits Verträge mit zwei Generikaherstellern gekündigt, die eine vollständige Lieferfähigkeit nicht sicherstellen konnten.
0 Kommentare
Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.