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- DAZ 27/2007
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DAZ aktuell
Gelten Rabattverträge im Ausland nicht?
Sie berichtete von einer Kundin, deren Arzneimittel "zwangssubstituiert" werden mussten, da die Verordnung unter die Rabattverträge fiel. Die Kundin allerdings, die sich mit den von ihrer Kasse ausgehandelten Rabattarzneimitteln nicht zufrieden zeigte, kam kurze Zeit später in die Apotheke zurück, brachte die zuvor erhaltenen Arzneimittel wieder und forderte die Herausgabe ihres Rezeptes. Sie habe sich bei ihrer Krankenkasse beschwert, worauf ein Mitarbeiter ihr "unter der Hand" dazu geraten habe, ihr Rezept bei einer ausländischen Versandapotheke einzulösen. Die Rabattverträge hätten im Ausland keine Gültigkeit, so der Kassenmitarbeiter, so dass die Versicherten dort weiterhin die gewohnten Arzneimittel erhalten könnten, nur preisgünstiger (für die Kasse).
Sollte dies tatsächlich der Fall sein, dass sich ausländische Versender nicht an die Rabattverträge halten müssen und sollte sich dies unter den Versicherten herumsprechen, dann ist damit eine weitere Abwanderung der Kunden weg von der Präsenzapotheke vorgezeichnet – geschürt von den Krankenkassen selbst. Vertragsspezialisten der Verbände sollten umgehend prüfen, ob dies rechtens ist. Oder die Kassen müssten angemahnt werden, dass ihre Mitarbeiter die Kunden nicht mit solchen Tipps von den Apotheken wegtreiben.
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