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Gehaltstarifvertrag

Erste Haustarife in Sachsen abgeschlossen

Bereits kurz nachdem die Apothekenleiterinnen und -leiter in Sachsen von ADEXA das Angebot erhalten hatten, Haustarife abzuschließen, sind die ersten Verträge unterzeichnet worden.

Zum Hintergrund: Seit mittlerweile zehn Jahren ist der Sächsische Apothekerverband (SAV) aus dem Flächentarifvertrag ausgeschieden. Die Wirkung des Bundesrahmentarifvertrages war in Sachsen mit dem Jahr 1999 beendet. Die Arbeitgeber, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befinden sich seither zunehmend auf unsicherem Terrain. Rechtlich ist die Anwendung von Teilen eines Tarifvertrages unzulässig; ebenso widerspricht eine nicht durch einen Tarifvertrag untermauerte Notdienstregelung dem Arbeitszeitgesetz.

ADEXA hat diese Problematik zum Anlass genommen, den sächsischen Arbeitgebern eine individuelle Entscheidung für einen Tarifvertrag zu ermöglichen und damit Rechtssicherheit zu schaffen.

Tarifverträge dienen als solide Grundlage für Arbeitsverhältnisse und werden unter Berücksichtigung der gesamtdeutschen Situation in den öffentlichen Apotheken von den Tarifvertragsparteien ADEXA und ADA ausgehandelt. Wesentliches Ziel ist eine gerechte Nutzen-Lasten-Verteilung. Tarifverträge geben ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen ausgewogene Richtlinien an die Hand, die für klare Regelungen im Arbeitsverhältnis sorgen und zur Vermeidung von Streitfällen dienen.

Erfreulich ist daher die positive Reaktion der sächsischen Arbeitgeber. Eine überwiegende Akzeptanz des Tarifvertrags würde die Situation der sächsischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutlich verbessern, die seit nunmehr einem Jahrzehnt von sonst bundesweit gültigen Mindeststandards abgekoppelt sind!

Tanja Kratt ADEXA Vorstand, Bereich Tarife
Foto: Fotolia

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