DAZ aktuell

Bessere Informationen für Verbraucher

BERLIN (ks). Das seit 2002 geplante Verbraucherinformationsgesetz ist nun offenbar unter Dach und Fach: Am 21. September gab der Bundesrat grünes Licht für den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Ende letzten Jahres hatte Bundespräsident Horst Köhler den letzten Entwurf aus verfassungsrechtlichen Gründen gestoppt. Seine Einwände sind in der nun verabschiedeten Version berücksichtigt.
Gesetzentwurf gebilligt

Das Gesetz implementiert einen stärkeren Informationsanspruch für Jedermann gegenüber Behörden bei Verstößen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Bisher bildete das Informationsfreiheitsgesetz die rechtliche Grundlage für derartige Auskünfte. Das Informationsrecht erstreckt sich nun auch auf Wein und Bedarfsgegenstände wie Geschirr, Kosmetika, Textilien und Kinderspielzeug. Außerdem verpflichtet das neue Verbraucherinformationsgesetz die Ämter, bei wichtigen Fällen von sich aus an die Öffentlichkeit zu gehen. Dazu gehören Gesundheitsgefahren, Verstöße gegen das Lebensmittelrecht und erhebliche Täuschungen der Verbraucher. Hierüber sollen die Behörden künftig aufklären, selbst wenn das Erzeugnis nicht mehr auf dem Markt ist. Bisher gab das Gesetz den zuständigen Stellen lediglich eine Möglichkeit hierzu – und auch das nur unter bestimmten Voraussetzungen.

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