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Gesundheitspolitik
12.374 Arzneimittel zuzahlungsfrei
Auf der Homepage der Spitzenverbände (www.gkv.info) findet sich die aus den amtlichen Preisdaten aufbereitete, vollständige und neutrale Befreiungsliste. Diese Liste gilt für alle gesetzlich Versicherten, egal in welcher Krankenkasse sie versichert sind. Jeder Interessierte (Versicherte) kann damit die alphabetisch nach Handelsnamen sortierten Produkte sowie deren Pharmazentralnummer (PZN), Hersteller, Wirkstoff, Wirkstärken, Packungsgrößen, Darreichungsformen und Apothekenverkaufspreis als pdf-Datei abrufen. Für Ärzte sind diese Angaben nach Wirkstoffen entsprechend der Anatomisch-Therapeutisch-Chemischen-Klassifikation (ATC) sortiert.
Außerdem besteht durch eine Excel-Tabelle die Möglichkeit, die Informationen nach eigenen Suchkriterien sortieren zu lassen.
Jeweils zum 1. und zum 15. eines Monats können Pharmafirmen in Deutschland beim Institut für Arzneimittelspezialitäten in Frankfurt am Main neue Preise melden. Auf der Basis dieser Meldungen aktualisieren die Krankenkassen die Befreiungslisten alle 14 Tage.
Die Presseinfo der Spitzenverbände informiert auch darüber, dass Apotheken und Versandapotheken die amtlichen Preismeldungen in der Regel elektronisch zum Stichtag der Preismeldung erhalten. Die Apothekensoftware wird so direkt aktualisiert und die Apotheker können mit einem schnellen Blick in ihren Computer sagen, ob das verordnete Arzneimittel zuzahlungsfrei ist oder ob es eine günstige Alternative unter den derzeit 12.374 zuzahlungsfreien Produkten gibt, heißt es dort. Aber auch der Arzt ist über zuzahlungsfreie Produkte informiert. Er entscheidet, ob ein zuzahlungsfreies Medikament in Frage kommt bzw. ein Austausch medizinisch vertretbar ist oder nicht.
Die Spitzenverbände gehen davon aus, dass weitere Wirkstoffe auf der Liste hinzukommen und es damit künftig mehr zuzahlungsfreie Arzneimittel geben wird. Man gibt sich optimistisch, dass hier ein Prozess angestoßen worden ist, der sich in einem Wettbewerb um attraktive Preise für Versicherte und Krankenkassen fortsetzt.
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