Aktuelles Urteil
(bü). Ist eine Frau bereits schwanger, wenn sie eine Reise nach Ägypten bucht sowie eine Reiserücktrittskosten-Versicherung abschließt, so muss die Versicherung nicht leisten, wenn die Frau die Reise aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden storniert. Das gilt insbesondere dann, wenn sich herausstellt, dass die Beschwerden bereits vor der Buchung der Reise einmal aufgetreten sind und das Risiko von "für die Stornierung ursächlichen Beschwerden" somit schon bekannt gewesen ist.
(Amtsgericht München, 281 C 36706/06)
AZ 2008,
Nr. 10, S. 7, 03.03.2008
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