(bü). Ein Chef verstößt nicht gegen die guten Sitten, wenn er einem Angestellten in einem kleinen Betrieb (für den der Kündigungsschutz nicht gilt) eine Kündigung ausspricht, weil der wegen einer Hüftoperation seinen Ausfall für fünf bis acht Wochen angekündigt hat. Die Kündigung wäre nur dann sittenwidrig, wenn sie "ausgehend von dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden ein ethisches Minimum nicht mehr wahre". Das sei hier nicht der Fall, so das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz.
(Az.: 2 Sa 373/07)
AZ 2008,
Nr. 15, S. 7, 07.04.2008
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