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Bundesrat gibt grünes Licht für Pflegereform
Mit der Reform soll insbesondere die ambulante Versorgung gestärkt werden. Sie sieht vor, dass die Angebote für Pflegebedürftige künftig wohnortnah besser aufeinander abgestimmt und vernetzt werden. Dazu können die Länder Pflegestützpunkte einrichten; hierfür erhalten sie eine Anschubfinanzierung. Gefördert werden auch betreute Wohnformen und Wohngemeinschaften, wo Pflegebedürftige zusammenleben. Weiterhin werden die finanziellen Leistungen in den einzelnen Pflegestufen erhöht – dies gilt sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Demenzkranke und Behinderte erhalten überdies zusätzliche Leistungsbeträge: Sie steigen im ambulanten Bereich von bisher 460 Euro auf bis zu 2400 Euro jährlich.
Eingeführt wird zudem eine Pflegezeit für Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen. Sie haben künftig Anspruch auf eine bis zu sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Daneben gibt es für akute Fälle Anspruch auf unbezahlte kurzfristige Freistellung bis zu zehn Tage.
Auch die Qualität der Pflege soll mit der Reform verbessert werden: Ab 2011 werden ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen einmal im Jahr unangemeldet geprüft. .
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