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- AZ 18/2008
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Fixzuschläge: BAH fordert mehr Transparenz
Das Bundeswirtschaftsministerium lotet derzeit aus, wie die Marktbeteiligten zu einer Umstellung der Großhandelsvergütung nach dem Vorbild der im Jahre 2004 geänderten Apothekenhonorierung stehen. In seiner Stellungnahme an das Ministerium zeigt sich der BAH verständig, verlangt jedoch mehr Transparenz. Er fordert, dass die Umstellung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) sowohl für die Krankenkassen als auch für die Hersteller kostenneutral sein müsse. Aus Sicht des BAH kann eine Änderung der AMPreisV nur im Zusammenhang mit der geplanten 15. Novelle des Arzneimittelgesetzes erfolgen, deren Referentenentwurf möglicherweise noch vor der Sommerpause vorliegen wird. Hier soll in Umsetzung europäischer Vorgaben auch der Vertriebsweg und die Position des Pharma-Großhandels unter dem Stichwort "public service obligation" einer Regelung unterzogen werden. Dies und weitere mögliche Folgeregelungen hätten unmittelbare Auswirkungen auf die Tätigkeiten der Großhändler und damit auch auf deren Vergütung, so der BAH.
Der Deutsche Generikaverband hatte sich gegenüber dem Phagro-Vorschlag ebenfalls offen gezeigt (siehe DAZ 17/2008, S. 20). Anders ist das Stimmungsbild beim Konkurrenzverband Pro Generika, der vor allem für die großen Generikaanbieter spricht. Dort sieht man die Umstellung skeptisch. Statt voreilig zu handeln hält es der Verband für sinnvoll, zunächst das Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Sachen Fremdbesitz abzuwarten. Dieses werde möglicherweise ohnehin dazu führen, dass das gesamte deutsche Arzneimittelpreissystem auf den Prüfstand gestellt wird..
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