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- AZ 18/2008
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Streitpunkt Kasseninsolvenz
Der derzeit vorliegende Entwurf sieht vor, dass zunächst alles zu unternehmen ist, um die Pleite einer Kasse zu verhindern. Dazu erhält der Spitzenverband Bund weitgehende Befugnisse: So soll er zur Abwendung einer Insolvenz zwangsweise Fusionen herbeiführen können – und das über alle Kassenarten hinweg. Hieran angekoppelt ist laut BKK-Verband eine Pflicht der Kassen, dem Spitzenverband zu melden, wenn ihre Ausgaben in einem Quartal die Fonds-Zuweisungen um 0,3 Prozent übersteigen. Über mögliche finanzielle Hilfen innerhalb einer Kassenart entschieden somit künftig faktisch die Mehrheitsverhältnisse im Spitzenverband, moniert BKK-Chef Wolfgang Schmeinck. Er ist alarmiert: "Werden diese Pläne Realität wäre der Spitzenverband Bund die zentrale organisationsrechtliche Schaltstelle im System der Gesetzlichen Krankenversicherung". Es wäre dann ein "Kinderspiel", die Anzahl der Krankenkassen systematisch einer politisch gewollten Zielgröße anzunähern. Das kann Schmeinck, der für rund 170 BKKen spricht, natürlich nicht behagen..
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