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- AZ 18/2008
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Weniger Steuern für Krankenversicherte
Hintergrund der Pläne ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Dieses hatte Mitte März entschieden, dass notwendige Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zum Existenzminimum gehören und deshalb in höherem Maße als bisher von der Steuer absetzbar sein müssen. Das Gericht gab dem Gesetzgeber auf, bis zum 1. Januar 2010 für eine Gesetzesänderung zu sorgen.
Das Karlsruher Urteil betraf einen privat versicherten Rechtsanwalt, der für sich, seine nicht berufstätige Frau und seine sechs Kinder Versicherungsprämien aufbringen musste. Dennoch plant das Ministerium nun auch Steuervergünstigungen für gesetzlich Versicherte. Allerdings liegen bei diesen die Beiträge zumeist ohnehin unter den neuen Freibeträgen. Steuervorteile kann es insbesondere für freiwillig in der GKV Versicherte geben. Kosten wird diese Neuerung den Bund Schätzungen zufolge rund fünf Milliarden Euro. Daher ist auch nicht geplant, die angedachten Änderungen vor der gerichtlich festgelegten Umsetzungsfrist wirksam werden zu lassen.
Medienberichten zufolge hatte das Finanzministerium in einer Tischvorlage für den Haushaltsausschuss angekündigt, man werde "ein besonderes Augenmerk darauf legen, die Belastungen insgesamt so gering wie möglich zu halten". Maßstab für die Absetzbarkeit sollen Aufwendungen in Höhe des "sozialhilferechtlich gewährleisteten Leistungsniveaus zur Kranken- und Pflegeversicherung" sein. Die Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen..
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