Härtefälle: Zuschuss auch zur "freien" Medizin

(bü). Beamte des Bundes können für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel (derzeit) grundsätzlich auch dann keine Beihilfe erhalten, wenn die Medikamente ärztlich verordnet wurden. Allerdings müssen besondere Härten in Einzelfällen gemildert werden. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte, dass den Beihilferichtlinien des Bundes – die eine Kostenübernahme für nicht verschreibungspflichtige Medizin nicht vorsehen – zwar die gesetzliche Grundlage fehle. Bis zum Ende der Legislaturperiode seien sie jedoch anzuwenden. (Kritik des Gerichts: "Der Dienstherr hat keine Vorkehrungen getroffen, die den Beamten nach dem verfassungsrechtlichen Fürsorgegrundsatz vor besonderen finanziellen Belastungen in Krankheits- und Pflegefällen bewahren.")

(Az.: 2 C 2/07)

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