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DAZ aktuell
Abgestuftes Ende der Übergangsregeln
Nach den der DAZ vorliegenden Informationen endet die Lieferberechtigung aufgrund der Übergangsregelung für die Lose 4, 15 und 18 bereits zum 30. Juni. Dies gilt für den bisher von der Übergangsregelung betroffenen Teil von Nordrhein-Westfalen (Los 4 "Nordrhein-Westfalen 1"), für die Länder Berlin und Brandenburg (Los 15) sowie für Sachsen (Los 18). Eine Sonderstellung hatte bisher das Los 5 "Nordrhein-Westfalen 2", wo derzeit noch der ursprüngliche Liefervertrag gilt. Diesen hat die Barmer nun auch zum 30. Juni widerrufen. Dies betrifft Gebiete im Südwesten Nordrhein-Westfalens, beispielsweise mit den Städten Köln, Bonn und Aachen. Auch die dortigen Apotheken können bereits ab dem 1. Juli keine Inkontinenzprodukte mehr zulasten der Barmer liefern.
Die Übergangsregelungen für die Lose 1, 9, 10, 12, 13 und 14 enden zum 31. Juli, wie in der AZ berichtet wurde. Dies betrifft Schleswig-Holstein und Hamburg (Los 1), Hessen (Los 9), Rheinland-Pfalz und das Saarland (Los 10), Bayern (Lose 13 und 14) sowie die von der Übergangsregelung betroffenen Teile Baden-Württembergs (Los 12). In allen hier nicht erwähnten Teilen Deutschlands sind die Apotheken bereits seit Februar von der Versorgung der Barmer-Patienten mit Inkontinenzprodukten ausgeschlossen.
Starke Zentralisierung
So werden bis zum 1. August die Ausschreibungen für alle 20 Lose und damit im ganzen Bundesgebiet wirksam. Dabei haben insgesamt zehn Anbieter einen Zuschlag erhalten. Die Zentralisierung ist aber teilweise noch stärker, als es diese Zahlen vermuten lassen. So sollen die Barmer-Patienten in ganz Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Bremen und in Teilen von Mecklenburg-Vorpommern allein von der Unizell GmbH versorgt werden. Die Paul Hartmann AG soll ganz Hessen, jeweils eines der beiden Lose für Bayern und Baden-Württemberg und das Los "Nordrhein-Westfalen 1" beliefern.
Praktische Umsetzung
Die Barmer hat gegenüber dem Deutschen Apothekerverband darauf aufmerksam gemacht, dass Rezepte bei Nichtbeachtung der Lieferbeschränkungen retaxiert werden. Verhandlungspartner auf Apothekerseite sehen jedoch bei der Barmer Verhandlungsbereitschaft hinsichtlich des Umgangs mit Sonderfällen, beispielsweise in akuten Situationen oder bei der Abgrenzung zwischen ambulanten Patienten und den nicht von der Regelung betroffenen Heimbewohnern.
Von den Marktbeteiligten sind unterschiedliche Auffassungen über die praktische Relevanz der Inkontinenzversorgung aus der Apotheke zu hören. Der Marktanteil der Apotheken am Inkontinenzmarkt wird auf etwa 70 Prozent geschätzt, er soll aber bei Barmer-Versicherten schon lange sehr viel niedriger sein, weil diese bereits vielfach von Großversorgern auf dem Versandweg beliefert wurden – allerdings von einer größeren Zahl eher regional tätiger Anbieter und damit weniger stark zentralisiert, als dies künftig stattfinden soll.
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