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- DAZ 28/2008
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DAZ aktuell
Ermäßigte Mehrwertsteuer auf Arzneien empfohlen
Der Vorschlag der Kommission betrifft insbesondere arbeitsintensive Dienstleistungen, die auf Dauer in das Verzeichnis der Dienstleistungen aufgenommen werden sollen, für die ermäßigte Steuersätze gelten können. Für die Kategorie der Arzneimittel wird überdies eine Klarstellung vorgeschlagen: Statt der hier bislang umfassten "Erzeugnisse zur Monatshygiene" ist nun von "saugfähigen Hygieneprodukten" die Rede – Babywindeln eingeschlossen.
Der Vorschlag ändert nichts an dem Grundsatz, dass die Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze für die Mitgliedstaaten freiwillig ist. BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp meint dennoch: "Wenn der EU-Vorschlag Realität wird, dann kann sich die Bundesregierung einer von uns seit Jahren geforderten Steuersenkung auf Arzneimittel kaum mehr entziehen." Er begrüßte, dass die EU-Kommission anerkenne, dass Arzneimittel besondere Güter seien, die zu einem ermäßigten Steuersatz abgegeben werden sollten. Tatsächlich erheben in Europa außer Deutschland lediglich Dänemark, Norwegen, Österreich und Bulgarien noch den vollen Steuersatz auf Medikamente. Die Bundesregierung beharrt jedoch auf dem vollen Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel. Zwar treten Gesundheitspolitiker immer wieder für eine Ermäßigung ein – ihre haushaltspolitischen Kollegen machen ihnen jedoch regelmäßig einen Strich durch die Rechnung. Dabei könnten die gesetzlichen Kassen durch die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes auf Arzneimittel rund 2,5 bis 3 Milliarden Euro einsparen, die sie zielgerichtet zu einer Senkung der Beitragssätze einsetzen könnten, betonte Fahrenkamp.
Der BPI hatte im Rahmen dieses EU-Gesetzesvorschlages eine Stellungnahme an die EU-Kommission gesandt, in der die besondere Bedeutung von Arzneimitteln hervorgehoben wird.
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