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DAZ aktuell
Bundesärztekammer lehnt Zweitmeinungsverfahren ab
Die Einführung des Zweitmeinungsverfahrens wurde im vergangenen Jahr im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes beschlossen. Zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben ist eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie nötig. Hieran arbeitet derzeit der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). In diesem Zusammenhang äußerten die Bundesärztekammer und die AkdÄ deutliche Kritik an der Regelung. In einer Stellungnahme an den G-BA heißt es, die Indikationsstellung für den Einsatz besonderer Arzneimittel müsse immer in einem Gesamtkonzept der Behandlung gesehen werden. Die Ergänzung der Arzneimittel-Richtlinie stelle in der derzeit vorliegenden Form einen "gravierenden Eingriff in die Arzt-Patienten-Beziehung dar und widerspricht den Grundzügen ärztlichen Handelns". So würden aus einer langfristigen Betreuung und Therapie des Patienten hervorgegangene Entscheidungsprozesse des behandelnden Arztes übergangen. Zudem entschieden nicht Arzt und Patient über die Durchführung eines Zweitmeinungsverfahrens, sondern vorrangig die Kosten eines Arzneimittels. Außerdem bürde die Regelung den Ärzten weitere Bürokratie auf.
Die Bundesärztekammer weist überdies darauf hin, dass die Ärzte bereits heute mit der Tatsache konfrontiert seien, dass besondere Arzneimittel häufig aufgrund unzureichender klinischer Studien zugelassen werden: Diese erlaubten weder eine Beurteilung des medizinischen Nutzens gegenüber der Standardtherapie noch untersuchten sie patientenrelevante Endpunkte unter Alltagsbedingungen. Auch wichtige Fragen wie z. B. nach der mittel-/langfristigen Sicherheit bzw. der optimalen Dosierung und Dauer der Therapie ließen diese Studien oftmals unbeantwortet. "Wie vor diesem Hintergrund rationale Entscheidungen zur Verordnung besonderer Arzneimittel unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit getroffen werden sollen, bleibt unklar", so die Bundesärztekammer.
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