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Verbraucherschützer möchten mehr Preiswettbewerb

BERLIN (ks). Seit fünf Jahren können Apotheken die Preise für rezeptfreie Medikamente selbst bestimmen – dennoch findet weiterhin nur vereinzelt ein spürbarer Preiswettbewerb statt. Zu diesem Ergebnis kommt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, nachdem sie Schmerzmittel-Testkäufe (Aspirin und Voltaren) in Vor-Ort- und Online-Apotheken durchgeführt hat.
Wenig Preisunterschiede fanden Verbraucherschützer bei Aspirin-Testkäufen in "Vor-Ort"-Apotheken.
Foto: Bayer HealthCare

Im November 2008 starteten die Verbraucherschützer ihre Untersuchung mit finanzieller Hilfe des nordrhein-westfälischen Verbraucherschutzministeriums: In 500 Apotheken in 25 Städten des Bundeslandes (10,5 Prozent aller Apotheken landesweit) sowie in 30 Online-Apotheken wurden jeweils Packungen mit 20 Aspirin-Tabletten und 120 Gramm Voltaren-Schmerzgel geordert. Das Ergebnis ist aus Sicht der Verbraucherzentrale enttäuschend: In 404 bzw. 80,8 Prozent der Vor-Ort-Apotheken entsprach der Preis von 4,97 Euro für 20 Aspirin der unverbindlichen Preisempfehlung. 29 Apotheken rundeten diese nur um wenige Cent ab, manche sogar auf. Auch beim Präparat Voltaren orientieren sich die Apotheker mit dem Preis von 12,95 Euro an der Hersteller-Empfehlung. Allerdings gab es auch Apotheken, die die Packung Aspirin zu 2,90 Euro (42 Prozent Ersparnis) und Voltaren zu 6,90 Euro (47 Prozent Ersparnis) anboten.

Versandapotheken günstiger

Bei den untersuchten Online-Apotheken gefiel den Verbraucherschützern das Ergebnis etwas besser: Hier wurden die betreffenden Arzneimittel zwischen fünf und 53 Prozent preisgünstiger angeboten als von den Herstellern empfohlen. Aspirin war hier in der Preisspanne zwischen 2,44 und 4,72 Euro zu haben, der Durchschnittspreis lag bei 3,58 Euro. Für Voltaren wurden mindestens 6,11 Euro und im Höchstfall 10,62 Euro verlangt. Hier lag der durchschnittliche Preis mit 7,84 Euro deutlich unter dem Preismittel von 12,07 Euro in den Vor-Ort-Apotheken. Selbst wenn man die Versandkosten zwischen 2,90 Euro und 6,00 Euro hinzuaddiert, lagen lediglich zwei Internetanbieter über dem üblichen Preis, der in den örtlichen Apotheken verlangt wird. Insgesamt war es möglich, sich in 44 Apotheken günstiger mit den beiden Arzneimitteln zu versorgen als in der günstigsten Internetapotheke.

Mängel an anderer Stelle

Die Verbraucherzentrale verwies aber zugleich darauf, dass es bei einigen Anbietern im Netz noch bei den Bestell- und Versandmodalitäten hapere. So lieferten zwar sämtliche Versandapotheken, neun allerdings erst nach fünf bzw. sechs Tagen. Noch gravierender sei, dass nur drei der Pakete dem Empfänger persönlich ausgehändigt wurden. Für 13 Pakete befand sich ein Abholschein des Paketdienstes im Briefkasten. Die restlichen Pakete wurden trotz Aufdruck "Nur an den Empfänger" bei Nachbarn abgegeben. Auch beim gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsangebot der Versandapotheken meldeten die Verbraucherschützer einige Mängel an.

Verbraucherzentrale fordert mehr Bewegung

Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, kritisierte die Stagnation auf dem OTC-Markt. Er forderte von den Apothekern, "sich schleunigst von ihrer starren und einheitlichen Preisgestaltung zu verabschieden, die sich an den unverbindlichen Preisempfehlungen der Pharmaindustrie orientiert". Nur wenn bei freiverkäuflichen Arzneien der Wettbewerb floriere, könnten Patienten auch von Preissenkungen profitieren. In den Apotheken vor Ort sei es augenscheinlich, dass sich die Apotheker einer Stadt stark an der Preissetzung der Apotheken in direkter Nähe orientierten. Dies führe am Ende zu einem relativ einheitlichen Preisniveau in den einzelnen Städten. Gebe es in einer Stadt eine Discount-Apotheke, schafften es diese in der Regel – zumindest bei den Apotheken in der nächsten Umgebung – "einen Anreiz zur Preissenkung zu geben". Patienten, die auf rezeptfreie Medikamente angewiesen sind, rät die Verbraucherzentrale daher zum aktiven Preisvergleich.

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