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DAZ aktuell
medi-convent GmbH ist pleite
Die medi-convent GmbH war ein Kostenträger im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit dem Institutskennzeichen (10)3601309. Aufgrund der Zahlungsunfähigkeit werden kassenärztliche Verschreibungen zulasten dieses Kostenträgers nicht mehr erstattet. Nach Einschätzung der Apothekerkammer Hamburg ist davon auszugehen, dass solche Rezepte nicht mehr ausgestellt werden, doch sollten Apotheker diesbezüglich aufmerksam sein.
Manager für Integrierte Versorgung
Beim Hamburger Apothekerverein ist die medi-convent als frühere Ausgründung der BKK Gruner und Jahr bekannt, die ihrerseits Anfang 2009 mit der Novitas BKK fusionierte. Das Unternehmen war nicht als herkömmliche Krankenversicherung, sondern als Manager für Verträge der Integrierten Versorgung tätig. Für eine Klärung ist die medi-convent derzeit jedoch nicht zu erreichen. Auch die Internetseite des Unternehmens ist gesperrt.
Patienten weiter versichert
Julian van Delen, Pressereferent der Novitas BKK, erklärte gegenüber der DAZ, dass die Kunden "durch die Kündigung des Vertrags mit medi-convent" keinen Nachteil bei der vertragsärztlichen Versorgung hätten. "Sie haben bereits alle eine neue Versichertenkarte erhalten und können jederzeit vertragsärztliche Leistungen nutzen", so van Delen. Neben den Vertragsärzten des medi-convent-Modells könnten sie nun zudem jeden Vertragsarzt aufsuchen.
Bereits im Jahr 2007 hatte es Schwierigkeiten mit der Abrechnung von Rezepten zulasten der medi-convent gegeben. Vertreter des Unternehmens hatten damals beklagt, dass solche Rezepte in Apotheken zurückgewiesen worden seien, weil der Kostenträger unbekannt war. Daraufhin hatte das Unternehmen gegenüber Rechenzentren deutlich gemacht, dass die eingeschriebenen Versicherten eine maschinell lesbare Krankenversicherungskarte erhielten und die Kassenrezepte regulär abzurechnen seien.
Haftung schnell geklärt
Doch leiste die medi-convent bereits seit Februar 2009 keine Zahlungen mehr für eingereichte Rezepte, erklärt der Hamburger Apothekerverein. Demnach bestünden Forderungen der Apotheken aus der Zeit von Februar bis Mai 2009. Dr. Jörn Graue, Vorsitzender des Hamburger Apothekervereins, verhandelte daraufhin mit der Novitas BKK über die Forderungen der Apotheken und vermeldete bereits am Montag einen schnellen Erfolg: Die Novitas BKK habe zugesichert, für die Verbindlichkeiten der medi-convent GmbH aufzukommen. Damit konnten Forderungsausfälle der Apotheken und Rechenzentren verhindert werden. Gegenüber der DAZ riet Graue jedoch zur besonderen Aufmerksamkeit für mögliche ähnliche Fälle in der Zukunft. Die Apotheker sollten vorsichtig beim Umgang mit Rezepten zulasten von Kostenträgern sein, die keine regulären Krankenversicherungen sind.
Konsequenzen für die Zukunft
Bei den ausstehenden Forderungen soll es um einige Tausend Euro gehen. Gemessen an den Dimensionen der GKV ist dies nur ein kleiner Betrag. Der Fall der medi-convent GmbH macht aber ein grundsätzliches Problem deutlich: Bei jeder neuen Vertragskonstruktion mit neuen Vertragspartnern stellen sich die Fragen nach der Haftung und der Bonität, besonders wenn sie nicht zur etablierten Versorgungskette gehören. So können zusätzliche organisatorische Aspekte die vermeintlichen Vorteile solcher neuen Versorgungskonzepte leicht zunichte machen.
Vor diesem Hintergrund ging Graue als Vorsitzender des Norddeutschen Apothekenrechenzentrums (NARZ) bereits bei der Mitgliederversammlung des NARZ am 6. Juni in Bremen auch auf die Gefahr möglicher Krankenkasseninsolvenzen bei großen Krankenkassen ein. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers solle dann die jeweilige Kassenart einspringen. Falls die ganze Kassenart in Schwierigkeiten gerate, solle der Bund haften. Dies könne aber problematisch werden, wenn mehrere große Kassen betroffen sein sollten, und dies sei angesichts der Bankenkrise nicht abwegig. Auch die Rechenzentren könnten dann nicht helfen, denn "wo nichts ist, hat der Kaiser bekanntlich sein Recht verloren", so Graue. Daher erneuerte er seine Forderung nach einem "Einlagensicherungsfonds" für Forderungen gegen die GKV.
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