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Aus Kammern und Verbänden
Barmer erkennt Kammerzertifizierungen an
Nach dem Aufbau eines QM-Systems stellt sich für Apothekerinnen und Apotheker die Frage, über welche Organisation eine Zertifizierung erfolgen soll. Unter dem Qualitätsgütesiegel der Bundesapothekerkammer (BAK) bieten alle 17 Landesapothekerkammern Zertifizierungsverfahren unter Berücksichtigung der DIN EN ISO 9001 mit pharmazeutischen Schwerpunkten an. Die erste Ausschreibung der Barmer Ersatzkasse nach § 127 Abs. 1 SGB V Anfang 2008 zur flächendeckenden Versorgung mit Hilfsmitteln forderte eine QM-Zertifizierung als Teilnahmekriterium. Dabei wurden die QM-Kammerzertifizierungen leider nicht berücksichtigt. Im Rahmen mehrerer Gespräche ist es nun gelungen, die Qualität der Kammerzertifizierungen am Beispiel der QM-Satzung der Apothekerkammer Nordrhein gegenüber der Barmer Ersatzkasse im Detail darzulegen, so Lutz Engelen, Vizepräsident der BAK und Präsident der Apothekerkammer Nordrhein. Die Barmer akzeptiere damit Kammerzertifizierungen im Rahmen einer flächendeckenden Versorgung mit Hilfsmitteln. Bei weiteren Ausschreibungen oder auch im Rahmen von weiteren Verträgen zur Hilfsmittelbelieferung können daher Apotheken, die eine Zertifizierung durch eine Landesapothekerkammer erworben haben, teilnehmen. Die Frage, ob Kammerzertifizierungen von Krankenkassen akzeptiert werden, ist damit eindeutig beantwortet, so Engelen.
Speziell für den Bereich der Hilfsmittelbelieferung wurden im Rahmen von mehreren Gesprächen zwischen Vertretern der Apothekerkammer Nordrhein und der Krankenkasse Ablaufdiagramme für die Hilfsmittelversorgung entwickelt. Die Prozessabläufe "Hilfsmittelversorgung", "Hilfsmittelversorgung mit Leihgeräten" und "Lenkung von defekten Hilfsmitteln" stehen als Downloads unter der Adresse www.abda.de/1684.html unter dem Menupunkt "SOP" Apotheken zur Verfügung. Die Prozessabläufe können auch im Geschäftsbereich WB/QMS der Apothekerkammer Nordrhein unter Info@aknr.de als Dateien angefordert werden.
Die Flussdiagramme geben die vertraglich festgelegten Abläufe bei der Hilfsmittelbelieferung optisch übersichtlich wieder und können in bestehende QM-Handbücher der jeweiligen Apotheken übernommen werden.
Apotheken mit Hilfsmittelbelieferung wird empfohlen, diese Prozessabläufe in ihr QM-Handbuch aufzunehmen. Hierdurch wird es für Krankenkassen möglich, entsprechend zertifizierte Apotheken zu identifizieren. Die Bundesapothekerkammer plant ein bundesweites Verzeichnis der kammerzertifizierten Apotheken aufzubauen, aus dem die Kontaktdaten der Apotheken, die Gültigkeitsdauer und der Geltungsbereich des Kammerzertifikates hervorgehen.
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