Recht

Nicht einfach: Wegen Diabetes "50 Grad" anerkannt zu bekommen

(bü). Ein Grad der Behinderung (GdB) von "50" ist für an Diabetes erkrankte Menschen erst dann gerechtfertigt, wenn eine Insulintherapie mit täglich mindestens vier Injektionen erforderlich ist. Dabei muss die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbstständig variiert werden. Außerdem müsse ein Betroffener durch erhebliche Einschnitte "gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt sein", die Blutzuckermessung und die Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben und Insulinpumpe) müssten dokumentiert sein. Das hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden. (Der zuckerkranke Mann muss zwar dreimal täglich Basalinsulin spritzen und vier- bis sieben Mal täglich ein kurzwirkendes Insulin. Es bestanden aber keine gravierenden Einschnitte in seiner Lebensführung – "insbesondere keine Beeinträchtigung durch eine schlechte Einstellungsqualität" (kein erhöhter Blutzuckerspiegel, keine Unterzuckerungen).


(LSG Rheinland-Pfalz, L 4 SB 182/10)



AZ 2011, Nr. 43, S. 7

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